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Problem Marken/ Urheberrecht online Verkauf


06.01.2011 12:56 |
Preis: ***,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

habe ein bzw. mehrere größere Probleme und hoffe Sie können mir ein wenig Klarheit verschaffen.

Habe im November bei einem Händler ein Posten Ralph Lauren Cardigans gekauft (Wert ca. 1800,-), zuvor bekam ich ein einwandfreies Muster. Leider bekam ich dann zwei Wochen keine Ware und nach drei Wochen ein nettes schreiben von der DHL das Pakete beim Zoll beschlagnahmt wurden wegen evtl. Urheberrechtsverletzung, beim Zoll direkt wurde mir dies bestätigt und gesagt ich bekäme alles nochmal schriftlich im neuen Jahr.


Der Lieferant ist so nicht mehr zu erreichen, nachdem nun Strafanzeige gestellt wurde stellte sich heraus das dieser schon diverse Anzeigen hat. Somit wird kein Regress möglich,bzw. sinnlos sein.

Nun wartete ich bis ich was von Ralph Lauren oder dem Zoll höre. Nebenbei wurden Ralph Lauren Pullover von einem langjährigen Lieferanten weiter von mir bei eBay verkauft, nur leider mit der Dummheit in einigen Auktionen ein kleines Foto zusätzlich zu meinen Fotos einzubinden, welches von Ralph Lauren ist. Dies war mir so nicht bewusst, da es von einer anderen Seite ist und die Qualität schlecht ist. Heute hat ebay durch Ralph Lauren diese Auktionen gelöscht, aufgrund dieser Verletzung.


Die Frage die sich mir nun stellt lautet: Was kommt da nun auf mich zu ?

Ein Abmahnung/Unterlassungserklärung seitens Ralph Lauren ist sicher, jedoch nicht in welchem Umfang, dank des Bildes sicher noch höher?


Werden die Anwälte soweit gehen das ich meine Selbständigkeit und damit meine finanzielle Existenz an den Nagel hängen kann ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 143 weitere Antworten zum Thema:
Urheberrecht Verkauf Online
06.01.2011 | 13:17

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
633 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


1) Die Frage die sich mir nun stellt lautet: Was kommt da nun auf mich zu?

Soweit eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, wird Sie der Rechteinhaber auch entsprechend zivilrechtlich belangen. Es drohen dann Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Grundsätzlich drohen rechtliche Schritte nur, wenn die Produkte in den Wirtschaftsverkehr eingeführt werden sollen. Bei rein privatem Gebrauch droht keine Verfolgung.

Sie müssen dann begründen, warum Sie für den privaten Gebrauch eine solche Menge bestellt haben.

Soweit eine Markenrechtsverletzung gegeben ist, droht eine entsprechende Abmahnung mit den zuvor genannten Ansprüchen.

Der Zoll wird sicher vorschlagen, die Sachen zu vernichten. Dem sollten Sie dann zustimmen.


2) Ein Abmahnung/Unterlassungserklärung seitens Ralph Lauren ist sicher, jedoch nicht in welchem Umfang, dank des Bildes sicher noch höher?

Ja, in der Tat kann Ihnen auch die Verwendung des Fotos zum Nachteil gereichen.

Die Abmahnung kann daher die unerlaubte Verbreitung der Ware und die unerlaubte Nutzung des Fotos umfassen.


3) Werden die Anwälte soweit gehen das ich meine Selbständigkeit und damit meine finanzielle Existenz an den Nagel hängen kann?

Nein, soweit wird es nicht kommen.

Sie sollten das Abmahnschreiben aber nicht ungeachtet lassen, sondern unbedingt einen Anwalt beauftragen, der hier die optimale Lösung für Sie erzielt.

Gern steht Ihnen meine Kanzlei dafür zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Nachfrage vom Fragesteller 11.01.2011 | 13:01

Ist es glaubwürdig bei einer Stückzahl von 50, der gegnerischen Partei zu vermitteln es sei nur der private Gebrauch beabsichtig gewesen ?

Wenn das Muster original ist und die beschlagnahmten Teile nicht, wirkt sich das mildernt aus ?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 11.01.2011 | 13:05

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es wird schwer zu begründen sein, dass mann 50 Stück für rein private Zwecke einführt.

Wenn es sich um Plagiate handelt, ist dies nicht zwingend auch mildernd.

Das Beste wäre wirklich abzuwarten und notfalls das Schreiben der Abmahnung einem Anwalt zur Prüfung zu geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffa Schwerin
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

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