Sonstige Familienangehörige
02.05.2006 12:28 |
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Ausländerrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin eine deutsche Staatsbürgerin und lebe jetzt mit meinem Kind zusammen, nachdem der Vater des Kindes uns verlassen hat.
Ich komme ursprünglich aus Asia und meine Mutter (75 Jahre alte) lebt jetzt allein dort.
Ich würde gerne meine Mutter für eine bestimmte Zeit nach Deutschland holen, weil:
1. sie ist nicht mehr die Jüngste und lebt allein dort ohne einen anderen Familienangehörigen oder Verwandtschaft, der/die sich um meine Mutter kümmern kann.
2. sie ist quasi eine Bezugsperson meines Kindes. Seit die Trennung ist die Schulleitsung des Kindes dramatisch schlecht geworden, da ich ganztags berufstätig bin und kaum noch Zeit für das Kind habe
3. ich bemühe mich, eine Stelle bis Ende nächstes Jahres im Heimatland zu bekommen damit sowohl meine Mutter als auch mein Kind nicht allein fühlen müssen. Aber diese ist von der Schulpsychlogin abgeraten, da das Kind eine vertrauliche Umgebung (spricht Schule und Freunde)nicht verlassen soll, so dass die Trennungsverletzung nicht noch größer wird.
D. h., ich würde gerne meine Mutter für eine bestimmte Zeit nach Deutschland holen, damit:
1. sie nicht ganz allein ist, falls irgendwas passieren sollte und,
2. mein Kind eine Bezugsperson haben kann, um die Pubertätszeit zu erleichtern.
Frage an Sie: gibt es eine Möglichkeit, meine Mutter für nur bestimmte Zeit zu mir zu holen? Wenn ja, was benötige ich um ein Visum zu bekommen? Muss ich die Ausländerbehörde vorher kontaktieren?
Besten Dank im Voraus.
MfG.








