unterschriftenfälschung
30.04.2006 14:12 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jorma Hein
| in unter 1 Stunde
sehr geehrter anwalt,
nach dem tod meines vater im frühjahr 2000, hat meine stiefmutter überweisungen mit seinem namen unterzeichnet, um beträge von seinem geschäftskonto auf ihr gemeinsames privatkonto zu transferieren. hierbei hat sie die überweisung vor seinem todestag datiert.
zudem flog sie nach spanien, wo mein vater eine Immobilie besaß, um diese immobilie notariell auf ihren namen umzuschreiben. ihre aussage war damals, mein vater hätte ihr eine blankounterschrift gegeben, damit sie diese immobilie auf ihren namen ümschreiben kann.
allerdings haben wir dieses blanko unterschriebene dokument nie zu gesicht bekommen.
meine frage nun: habe ich eine chance, dieses anzuzeigen? oder ist ihre tat bereits verjährt???
ich bedanke mich im voraus.




