Heirat zwischen Deutscher u.Tunesier / Ehevertrag Generelle Themen
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Heirat zwischen Deutscher u.Tunesier / Ehevertrag


16.12.2010 16:50 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Mack




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte 2011 meinen Lebensgefährten heiraten.
Er hat die Tunesische Staatsangehörigkeit, lebt und arbeitet aber seit ca. 20 Jahren in Deutschland (aktuell unbefristete Aufenthaltsgenehmigung u. Arbeitserlaubnis)
Wir wohnen seit 4 Jahren zusammen, haben keine Kinder und möchten nächstes Jahr in Bayern/Deutschland (PLZ 82538)heiraten. Die Papiere die zur Hochzeit benötigt werden sind uns schon bekannt und teilweise besorgt.

Ich habe ein Anliegen und eine Frage:

1. Ich suche einen Anwalt/Notar der einen passenden Ehevertrag erstellen kann und mich in Fragen zu Deutsch/Tunesischen Ehen beraten kann. Gerne dann über einen persönlichen Termin) Ich habe die Hoffnung über diese Website einen Anwalt/Notar zu finden, der die rechtlichen Gegebenheiten in Tunesien und Deutschland kennt.

2. folgende Frage zur sofortigen Beantwortung: kann ein Ehevertrag sowohl in Deutschland als auch in Tunesien anerkannt werden und rechtlich gelten? (Diese Frage stelle ich, da ich weis das in Tunesien ausschließlich der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder hat.
Ich möchte im Ehevertrag zB. fest halten lassen, dass evtl. Kinder nur die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, u. ähnliches)



Vielen Dank,
Michaela

-- Einsatz geändert am 17.12.2010 10:50:46
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 8 weitere Antworten zum Thema:
Deutscher Heirat Ehevertrag
Eingrenzung vom Fragesteller 17.12.2010 | 11:06
17.12.2010 | 12:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:


Wenn das Ehepaar in Deutschland lebt und hier eine Ehe schließt gilt für die Ehe deutsches Recht.
Vor einem deutschen Notar können Sie einen Ehevertrag schließen, der deutschem Recht entspricht.
Sie können allerdings auch bestimmen, daß tunesisches Recht für den Güterstand Ihrer Ehe Anwendung findet.

Eine andere Frage ist jedoch die Anerkennung Ihres deutschen Ehevertrags in Tunesien.

In Tunesien gilt islamisches Recht.
Wenn ihr Ehevertrag den islamischen Rechtsvorschriften widerspricht, wird er in Tunesien nicht anerkannt.
Als Beispiele seien genannt:

 Ein Muslim kann weder einem Nicht-Muslim etwas vererben, noch von ihm erben.

 Die Kindesentführung eines Kindes eines muslimischen Vaters in ein muslimisches Land ist nach den Gesetzen dieser Länder auch keine Entführung, sondern die legale Ausübung des väterlichen Rechtes. Derartige Rechte können auch durch Ehevertrag nicht anders geregelt werden.
 Das Kind eines tunesischen Vaters hat nach tunesischem Recht immer die tunesische Staatsbürgerschaft.

Mit anderen Worten: Ihr deutscher Ehevertrag kann in Tunesien nur anerkannt werden, wenn er den dortigen Rechtsbestimmungen nicht widerspricht (dies gilt natürlich auch umgekehrt).
Sie sollten sich daher vor Abschluß eines Ehevertrages in Deutschland umfassend beraten lassen welche Bestimmungen in Tunesien Gültigkeit haben z.B. bei einem Notar, der auf islamisches Recht spezialisiert ist.

Weitere Auskunft erteilt auch der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. http://www.verband-binationaler.de.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten.


Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de



ANTWORT VON
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