Abmahnung wegen Zimmertüren wechseln
16.12.2010 15:03 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Peter Dratwa
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Guten Tag,
wir haben eine kleine Wohung. Im FLur kommt leider überhaupt kein Licht herrein sodass wir selbst am Tag Beleuchtung bräuchten.
Mein Freund kam dann auf die Idee die Stubentür mit der Badtür zu tauschen. Da die Stubentür aus Glas(Milchig) besteht, somit kommt gutes Licht auch am Tag durch das Bad nun in den Flur.
Die Tür, welche aus Holz ist, haben wir nun in das Wohnzimmer eingehangen. Funktioniert alles super, keine Probleme beim Schließen.
Heute erhalte ich eine Email vom Vermieter indem er mir mitteilt der Tischler, welcher erst bei uns in der Wohnung war, hätte dem Vermieter mitgeteilt das wir die Türen ohne sein Einverständnis getauscht hätten.
Es ist ja auch so, deshalb haben wir keinen Vermietererstgefragt da ja die Türen Problemlos wieder zurück getauscht werden können.
Jedenfalls mahnt uns der Vermieter heute per Email ab, mit dem Vermerk wir sollten die Türen wieder zurück tauschen.
Ist sowas zu fassen und überhaupt zulässig?
Denn es ist ja kein Schaden entschanden und die Türen könnten ja jederzeit wieder getauscht werden.
Ich bitte um Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem?
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