Gewährleistung verweigert nach Kauf eines Mobiltelefons
| 15.12.2010 17:17 |
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Gina Haßelberg
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Ich habe vor einem Monat ein Mobiltelefon im Rahmen eines 24-monatigen Vertrags erworben, das leider einen Mangel hatte. Das Gerät wurde ausgetauscht. Das neue Gerät hatte einen anderen Mangel, so schickte ich es also wieder an den Händler zurück. Nun wird die Gewährleistung verweigert, weil angeblich Nutzungsspuren an Datenkabel, Akkudeckel und Netzteil aufgewiesen wurden. Nach 1-tägigem Probegebrauch scheint mir das sehr geringfügig (ich sehe höchstens mit der Lupe etwas) und auch für die Beseitigung des anderen Mangels (WLAN kann nicht genutzt werden!) irrelevant.
Soll ich nun 24 Monate ein Telefon abbezahlen, das defekt ist?
Trifft nicht Ihr Problem?
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