Einladung Gesellschafterversammlung
| 15.12.2010 16:34 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Gesellschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marko Setzer
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich und ein anderer Gesellschafter halten je 50% an einer GmbH. Der andere Gesellschafter ist außerdem alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.
Zu Beginn der letzten von mir einberufenen Gesellschafterversammlung übergab mir mein Kollege einen Brief mit dem Inhalt, dass die Gesellschafterversammlung nicht ordentlich, weil nicht vom Geschäftsführer (also von ihm), wie in der Satzung der Gesellschaft geregelt, einberufen worden sei - und verschwand.
Da die Gesellschafterversammlungen in der Vergangenheit aber immer von mir einberufen wurden, ohne dass er dagegen Einwände hatte, war diese Aktion aus meiner Sicht nicht rechtens. Ich machte ihn auf diese Tatsache schriftlich aufmerksam und forderte von ihm die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Ich teilte ihm darüber hinaus mit, dass bei mir der Eindruck vorhanden wäre, er wollte mir entweder Informationen über den Status der Firma vorenthalten oder er könnte oder wollte seinen Aufgaben als Geschäftsführer der Firma nicht gerecht werden.
Die Aufforderung wurde vor 1 Woche versendet und ich habe bis jetzt keine Rückmeldung.
Zur Vorgeschichte ist anzumerken, dass von dem Geschäftsführer in den vergangenen Gesellschafterversammlungen immer wieder Punkte auf der Erledigungsliste nicht erfüllt wurden. So zum Beispiel hat er die Fertigstellung der Bilanz 2009 bereits in der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2010 mit „in 14 Tagen" (siehe Protokoll) avisiert und sie dann immer wieder verschoben. Sie ist bis heute nicht fertig.
Im Besonderen ist hier auch eine Liste von Vertriebsaktivitäten zu nennen, die der Geschäftsführer schon im Oktober vorlegen sollte, um zu sehen, wie er der drohenden Auslastungsschwäche im 1. Quartal entgegen wirken will. Auch sie ist bis heute nicht vorhanden.
In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Firma aufgrund eines schlechten Geschäftsjahres 2008 eine Unterdeckung aufwies und nur aufgrund der guten Perspektive nicht von den Banken fallen gelassen wurde. Zwischenzeitlich hat sich die Lage zwar wieder halbwegs stabilisiert, aber ein schwaches 1. Quartal kann den positiven Trend wieder schnell zunichte machen und die Firma in ihrer Existenz gefährden.
Meine Fragen sind:
1. Kann er die Gesellschafterversammlung so einfach ohne vorherige Information kurzfristig platzen lassen und sich auf die Satzung des Gesellschaftervertrags berufen, obwohl Einladung und Ablauf der Gesellschafterversammlung ohne Beanstandung über Jahre nach einem anderen Procedere abgelaufen sind?
2. Was soll ich tun, wenn er trotz meiner Bitte keine Gesellschafterversammlung einberuft?
3. Welche Möglichkeit habe ich, ihn als Geschäftsführer der GmbH abzuberufen, obwohl die Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers der einfachen Mehrheit in der Gesellschafterversammlung bedarf und mein Kollege die restlichen 50% der Gesellschaftsanteile hält?
Mit freundlichen Grüßen









