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Wohngeld / Werbekosten- Fahrkosten


10.12.2010 15:54 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter




Guten Tag,
in meinen Wohngeldanträgen 2009 und 2010 habe ich die km einfache Strecke zu meiner Arbeitsstelle mit 64km Ordnungsgemäß angegeben,in der Zeile Werbungskosten habe ich pausch eingetragen für die übrigen Werbungskosten zb. Arbeitskleidung.
Jetzt habe ich für 2009 und 2010 (nur bis einschl.August)die Arbeitstage zwecks Fahrkostenabrechnung eingereicht.Die Wohngeldstelle (dort im Bezug bis 31.08.10) hat mir geschrieben sie könne die Fahrkosten nicht abrechnen da ich bei Werbungskosten pausch eingetragen habe!
Ich habe dies aber doch nur für die übrigen Werbungskosten eingetragen,deshalb doch meine Angaben bei Wegstrecke Wohnort-Arbeitsstädte!
Was kann ich tun ???
11.12.2010 | 19:59

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrte Fragende,

bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit haben Sie beim Wohngeldantrag entweder die Möglichkeit, pauschal 920,- €, mithin 76,76€/Monat geltend zu machen oder (!) höhere Werbungskosten (Fahrtkosten, Beiträge zu bestimmten Berufsverbänden, Aufwendungen für Werkzeuge, bestimmte Berufskleidung, Mehraufwendungen durch doppelte Haushaltsführung etc.) z.B. durch den Bescheid des Finanzamtes nachzuweisen.

Beides gleichzeitig ist jedoch nicht möglich.

Berechnen Sie daher unbedingt, wie viele Aufwendungen Sie konkret haben.

Sind diese niedriger als 76,76 €/Monat, teilen Sie dem Amt mit, dass die Pauschale gilt, sind diese höher, nehmen Sie die Geltendmachung der Pauschale zurück.

Sie müssen dies daher unbedingt klarstellen.

Sollten noch Unklarheiten bestehen, nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion

Bis dahin verbleibe ich


Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
http://www.onlin

ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

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