Wohngeld / Werbekosten- Fahrkosten
10.12.2010 15:54 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Steuerrecht
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Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Guten Tag,
in meinen Wohngeldanträgen 2009 und 2010 habe ich die km einfache Strecke zu meiner Arbeitsstelle mit 64km Ordnungsgemäß angegeben,in der Zeile Werbungskosten habe ich pausch eingetragen für die übrigen Werbungskosten zb. Arbeitskleidung.
Jetzt habe ich für 2009 und 2010 (nur bis einschl.August)die Arbeitstage zwecks Fahrkostenabrechnung eingereicht.Die Wohngeldstelle (dort im Bezug bis 31.08.10) hat mir geschrieben sie könne die Fahrkosten nicht abrechnen da ich bei Werbungskosten pausch eingetragen habe!
Ich habe dies aber doch nur für die übrigen Werbungskosten eingetragen,deshalb doch meine Angaben bei Wegstrecke Wohnort-Arbeitsstädte!
Was kann ich tun ???









