Hausübernahme mit Wohnrecht, Verkehrswertermittlung, Mietminderung
Preis: ***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sachverhalt:
Meine Eltern besitzen ein 3-Familienhaus welches Sie zu Lebzeiten an eines Ihrer Kinder übertragen möchten. Das Haus bewohnen meine Eltern, die Schwester meines Vaters und später das Kind, welches das Haus übernimmt.
Eckwerte für die Immobilie:
- Die Schwester meines Vaters sowie Ihr Ehemann besitzen lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus, welches im Grundbuch eingetragen ist. Sie haben laut Sterbetafel noch eine Lebenserwartung von 31 Jahren)
- Das Haus ist mit einem Kredit in Höhe von 58000€ belastet, welcher im Grundbuch eingetragen ist.
- Meine Eltern haben 4 Kinder, wobei momentan kein weiteres Kind Interesse an diesem Haus besitzt.
Ich würde das Haus gern von meinen Eltern übernehmen, möchte aber bezüglich Forderungen der Pflegeversicherung sowie Nachforderungen bei Todesfall meiner Eltern abgesichert sein.
Die Übernahme habe ich mir wie folgt vorgestellt:
- Der Verkehrswert des Hauses verringert sich durch das Wohnrecht der Schwester meines Vaters?!
- Ich übernehme den Kredit in Höhe von 58000€ von meinen Eltern.
- Für die Differenz Verkehrswert des Hauses minus Kreditsumme gewähre ich meinen Eltern eine Mietminderung (z.B. 20 Jahre Lebenserwartung lt. Sterbetafel x 150€ Mietminderung pro Monat x 12 Monate = 36000€)
Fragen:
1. Sind meine Übernahmevorstellungen juristisch korrekt? Was muss ich dabei beachten?
2. Wie wirkt sich das Wohnrecht auf den Verkehrswert des Hauses aus?
3. Wie kann die Verkehrswertdifferenz beziffert werden?
4. Ist Mietminderung eine juristisch korrekte Lösung zur Minderung des Kaufpreises ohne dass es als Schenkung (hinsichtlich Erbrecht und Pflegebedürftigkeit) ausgelegt werden kann?
5. Muss die Mietminderung für meine Eltern im Grundbuch eingetragen werden oder reicht ein Vertrag, welcher mit Zeugen geschlossen wurde?
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