Muß ich meine Wohnräume bei der Inaugenscheinnahme der Wohnräume meines Mieters auch vorzeigen?
05.12.2010 20:47 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
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Ich vermiete in meinem Wohnhaus 110 m²,55m² Wohnraum für 360,00€ warm.
Mein Mieter sollte Kindesunterhalt in Höhe von 147,00€ monatlich zahlen, bei einem Nettoeinkommen von 1018,00€ (nicht bereinigt),wenn ich mit der Miete runtergehe.
Ich lehnte dies ab.
Jetzt wurde er vom Familiengericht angeschrieben das eine Inaugenscheinnahme seiner Wohnräume in Betracht kommt, um seinen Selbstbehalt um 10% zu kürzen.
Eine Kürzung des Selbstbehaltes wollte das Fam.-gericht auch schon vornehmen wegen "Leben in einer WG", dies trifft aber nicht zu.
Muß ich meine Wohnräume auch vorzeigen,da ich es als einen Eingriff in meiner Privatsphäre empfinde.
Muß er seine Exfrau reinlassen, obwohl Sie eine Beistandsschaft vom Jugendamt beantragte.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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