Kündigung wegen Eigenbedarf - Härtefall durch EV ?
04.12.2010 00:12 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Guten Abend,
ich habe eine Frage:
Der Eigentümer meiner Wohnung hat diese an jemand anderen verkauft.
Es kann sein, das der neue Eigentümer nun "Eigenbedarf" anmeldet und das Mietverhältnis kündigt. Nun habe ich aber vor einigen Jahren die eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, aus der hervorgeht, das ich kein Vermögen besitze. Diese werde ich 2011 erneut abgeben müssen, da 3 Jahre vorbei. Selbstverständlich wurde die Miete für die Wohnung stets pünktlich bezahlt. Auch musste ich bei Abschluss des Mietvertrages keine Angaben dazu machen ob ich bereits einmal eine EV abgegeben habe.
Jedoch werde ich aufgrund dieser Tatsache zu 99 % KEINE Neue Wohnung finden, da mittlerweile fast jeder eine Selbstauskunft und/oder Schufa Auskunft verlangt. Liegt hier ein Härtefall gemäß Gesetz vor, sodass man mir NICHT wegen Eigenbedarf kündigen kann? Oder reicht dieser Umstand nicht aus ? Bitte um konkrete Antwort. Denn eine Neue Wohnung bekomme ich sicher nicht.
Vielen Dank!
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