Elternzeit verlängerung
03.12.2010 21:38 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
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Guten Tag,
meine Elternzeit habe ich für 2 Jahre angegeben, die demnächst auslaufen.
Nun weiss ich das man ein weiteres Jahr dranhängen kann ohne direkte Zustimmung des Arbeitgebers, dieser muss das ja akzeptieren.
Meine Frage lautet, kann ich im direkten Anschluss der 2 Jahre die ich schon genommen habe auch einfach für, sagen wir mal 8.5 Monate verlängern ohne Zustimmung, oder geht es ohne Zustimmung nur wenn man genau 1 Jahr auf die Elternzeit gibt.
Die Frist ist ja 7 Wochen vorab Bescheid geben, das ist klar, aber ob ich das Datum meines ersten Arbeitstages innerhalb des letzten 3. Jahres frei wählen kann, ist die Frage, oder muss ich, wenn ich verlängere, ein ganzes 3. Jahr nehmen.
Ich weiss, dass mein Arbeitsgeber, wenn er nicht gesetzlich verpflichtet ist, nichts akzeptieren wird, daher will ich sicher gehen,
wenn ich die Verlängerung beantrage, dass es sicher ist dass ich sie bekomme,
Ich kann darüber nirgends schriftliche Infos finden.
Vielen Dank
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