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Krankenversicherung bei Sperrfrist


| 26.11.2010 12:15 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Mack


| in unter 2 Stunden

Wenn ich gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber trotz Schwangerschaft keinen Widerspruch einlege, muss ich mit einer 3-monatigen Sperrfrist rechnen.

Frage: Bin ich während der Sperrfrist über das Arbeitsamt krankenversichert oder muss ich mich selbst versichern? (Bisher war ich pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.)
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Krankenversicherung
26.11.2010 | 13:16

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Mack
274 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage bezüglich einer Sperrfrist bei der Krankenversicherung unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Wenn Sie sich in einer Sperrzeit befinden sind Sie grundsätzlich über die Arbeitsagentur pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V), es entfällt nur der Anspruch auf das Arbeitslosengeld.
Daher haben Sie auch einen Anspruch auf die normalen Sachleistungen der Krankenversicherung.

Es entfällt allerdings grundsätzlich der Anspruch auf Krankengeld für die Dauer der Sperrzeit.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


________________________________________________________
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




Bewertung des Fragestellers 2010-11-26 | 13:22


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