Gesamtschuldnerische Haftung bei Leihstellung eines Kontos
26.11.2010 09:50 |
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Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
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Guten Tag,
ich habe für meinen Sohn ein Konto auf meinen Namen bei meiner Hausbank eröffnet, da dieser aufgrund von Schulden kein Konto mehr bei einer anderen Bank bekam. Das Konto lief zwar auf meinen Namen, bewirtschaftet wurde es nachweislich nur durch ihn, er hatte eine Bankvollmacht.
Nun sind über dieses Konto wohl strafrechtlich relevante Dinge abgewickelt worden:
Konkreter - man unterstellt ihm Untreue gegenüber seinem Arbeitgeber.
Hierzu sind diverse Zahlungen (Provisionen (mein Sohn war auch selbstständig) und Spesenabrechnungen) von dem Arbeitgeber überwiesen worden die der ehemalige Arbeitgeber gerne zurückhaben möchte, da diese angeblich nicht genehmigt gewesen wären.
Nachdem mein Sohn ein eigenes Konto wieder bekam, wurde sämtliches Guthaben, welches auf dem von mir eröffneten Kontos noch vorhanden war, auf sein neues Konto, welches auf seinen Namen läuft, überwiesen. Ich selbst habe von diesem Konto NIE Verfügungen (Abhebungen oder Überweisungen) getroffen.
Als ich meinen Sohn seinerzeit auf diese Vorgänge auf dem Konto ansprach wurde mir mitgeteilt, dass es sich hierbei um Gewinnausschüttungen von seinem Arbeitgeber handeln würde. Da er auch regelmäßig Umsatzsteuer und Einkommenssteuer die zu dieser Größenordnung der Erlöse passte an die Finanzverwaltung überwies wurde ich auch nicht misstrauisch.
Im Laufe der Zeit hat mein Sohn dann wohl noch weitere Gelder unterschlagen die nicht auf mein Konto gingen. Man will mich deshalb nun gesamtschuldnerisch in die Haftung nehmen?!
Kann man das so einfach? Ich habe das Konto doch nur zur Verfügung gestellt und überhaupt nichts mit diesem Konto bzw. mit den Geldern gemacht.
Trifft nicht Ihr Problem?
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