Berufsgenossenschaft/Versicherung bei Unterbrechung Urlaub
22.11.2010 10:14 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt Marcus Bade
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Wir sind ein kleiner Betrieb. Einer unserer Mitarbeiter (Fahrer) hatte genehmigten Urlaub und hat diesen auch angetreten. In dieser Zeit kam es bei uns zu einem Engpaß. Im Einverständnis mit dem Mitarbeiter, hat dieser uns während seinens Urlaubs an zwei Tagen ausgeholfen und ist für uns gefahren. Danach hat er seinen Urlaub fortgesetzt.
Jetzt wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass es bei einem möglichen Unfall des Mitarbeiters angeblich Probleme mit der Berufsgenossenschaft bzw. Krankenversicherung geben könnten, da der Mitarbeiter sich offiziell im Urlaub befand und daher nicht hätte arbeiten dürfen. Stimmt dies bzw. können die Versicherungen hier Leistungen verweigern? Was bedeutet dies für uns? Haften wir ggf. persönlich?
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