widerrechtl.Abladen von Bauschutt usw.
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Herr Anwalt,
ich bitte zu folgendem Fragenkomplex um eine Antwort darüber, welche Rechtslage hier vorliegt und ob ich selbst gegen den mir bekannten Verursacher vorgehen kann:
Wir haben seit über 35 Jahren einen Pächter /Rechtsnachfolger unserer Wiese. Da dieser keine Viehwirtschaft betrieb, hat er die Wiese stillschweigend von einem Verwandten bewirtschaften lassen. Mein Rechtsvorgänger hat sehr wahrscheinlich mündlich zugestimmt.
Seit einigen Jahren beobachte ich, daß das Grundstück immer mehr verwahrlost. Der Verwandte(Bewirtschafter) kassiert jedoch Subventionen für ordnungsgemäße Landwirtschaft. Über meinen Pächter habe ich mehrere Male weitergeben lassen, daß Ordnung einkehren muß, was der auch vornehmen wollte.Vor ca. 2 Jahren hatte ich meinen Pächter angesprochen, daß ich das nicht mehr hinnehmen möchte und einen anderen Pachtbewerber habe. Dadurch, daß der Bewirtschafter nichts auf die Reihe bekam, konnte der Pachtbewerber nicht wirtschaften. Nun möchte mein Pächter das Grundstück in andere Hände geben, wogegen ich nichts einzuwenden habe. Das ist auch bereits mit allen Seiten abgehandelt. Jetzt war heute der letzte Brenntag. Ich hatte in dieser Woche meinen Pächter noch mal darauf hingewiesen, was er weitergeben wollte.
Leider mußte ich feststellen, daß von fremden Grundstücken(soweit ich weiß, von dem Bewirtschafter Bauschutt (Lehm/Kies)/Tannenbäume, Holz, verstreutes Buschwerk liegengeblieben ist. Außerdem wurde der von dem Bewirtschafter angefahrene Lehmkies planiert.
Das Grundstück ist regelrecht "verdorben".
Da das Gras schnell wächst und dann nicht mehr deutlich einsehbar ist, welcher Unrat da liegt, möchte ich schnell handeln. Ich vermute jetzt Vorsatz (ich weiß nicht, was in so einem jungen Hirn vor sich geht). Ich möchte gegen den Verursacher jetzt massiv vorgehen - anders scheint nichts zu funktionieren. Damit der nächste Bewirtschafter beginnen kann.
Lt. Pachtvertrag darf ohne meine Zustimmung weder Boden aufgefahren werden noch von anderen Grundstücken etwas verbrannt noch sonst welche Erlaubnisse o. ä. erteilt werden. Außerdem gibt üblicherweise eine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Landwirtschaft.
Mit freundlichen Ostergrüßen
acka









