Auffahrunfall
15.04.2006 14:10
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***,00 € |
Verkehrsrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Guten Tag!
Ich fuhr aus einen Ort raus nach ca.800 meter in einer leichten kurfe fuhr ein motorradfahrer (entgegenkommend) auf meinen vorfahrer (Auto) fronttall auf. Dabei gab es keinen bremsweg des vorderen autos. Ich machte schnellst möglich eine Vollbremsung und versuchte noch auszuweichen, dabei fuhr ich leicht in den Graben und stoßte den vorderman mit meinen auto an. (Schaden 2500Euro) Die Versicherung schlug mir eine teilschuld vor. Frage: Sollte ich dies so Akzeptieren ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Auffahrunfall
15.04.2006 | 14:25
Antwort
von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworte:
Beachten Sie bitte zunächst, dass die von Ihnen mitgeteilten Umstände nicht ausreichen, um Ihnen sicher mit "ja" oder "nein" zu antworten. Dafür wäre die Kenntnis aller Unterlagen erforderlich.
Wichtig ist in Ihrem Fall folgendes: einen Anspruch auf Ersatz aller Kosten hätten Sie, wenn der
Unfall für Sie durch höhere Gewalt (
§ 7 Absatz 2 StVG) oder ein unabwendbares Ereignis (
§ 17 Absatz 3 StVG) verursacht worden wäre.
Das ist hier sehr zweifelhaft, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein besonders sorgfältiger Fahrzeugführer (der sogenannte Idealfahrer) an Ihrer Stelle den Unfall vermieden hätte.
Aufgrund Ihrer Schilderung kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass Sie zur Entstehung des Auffahrunfalls beigetragen haben, indem Sie entweder nicht mit genügendem Abstand oder zu schnell gefahren sind oder nicht angemessen reagiert haben ( §§
1,
3 Absatz 1 Satz 4,
4 Absatz 1 Satz 1 StVO).
Eine Mitschuld Ihrerseits liegt daher durchaus im Bereich des Möglichen.
Sollte Sie diesen Umstand abschließend klären wollen, empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt aufzusuchen und ihm alle Unterlagen zum Unfallgeschehen vorzulegen.
Bis dahin bedaure ich, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt