Es hat sich an den Vermögensverhältnissen beim Mann sowie der Frau nichts geändert ausser er ist 200
| 15.11.2010 12:59 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
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Vor der Heirat besitzt ein Mann ein Wohnhaus. Als alleiniger Eigentümmer eingetragen. Nach der Heirat verkauft er sein Wohnhausfür 200000 Euro. Er erwirbt eine Eigentumswohnung genau für 200000 Euro. Als neue Besitzerin lässt er seine Frau im Grundbuch eintragen. Nun wird die Ehe geschieden. Es hat sich an den Vermögensverhältnissen beim Mann sowie der Frau nichts geändert ausser er ist 200000 Euro ärmer und seine Frau nun 200000 Euro reicher (durch den Eintrag im Grundbuch) Wie errechnet sich nun der Zugewinnausgleich ?
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