Rufmord
10.11.2010 14:03 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
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Angenommen Person A hat Person B im Betrieb etwas getan, was jedoch nicht abschließend komplett bewiesen ist. Person B zeigt Person A wegen Körperverletzung an und die Geschäftsführung zeigt ebenfalls wegen dem Verdacht auf Körperverletzung eines Angestellten an. Der Fall geht an die Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung und befindet sich dort auch aktuell.
Mit Person A wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen und er verlässt daraufhin das Unternehmen.
Person A findet einen neuen Arbeitsplatz. Dort ist Person C tätig, der mit einer Kollegin aus dem alten Betrieb von Person A zusammen ist.
Die Kollegin des alten Betriebs erzählt Person C was sie über Person A und seine Tat im Betrieb gehört hat.
Person C geht daraufhin zur Geschäftsleitung und teilt die Information dort mit. Die Geschäftsleitung setzt sich nun mit der ehemaligen Geschäftsleitung von Person A in Verbindung um den Sachverhalt zu klären.
Nun meine Frage:
1. Ist es nicht so, dass man solange bis man wirklich verurteilt ist als Unschuldig gilt?
2. Hat die Kollegin aus dem alten Betrieb nicht eine Schweigepflicht bezüglich interner Vorgänge ect.?
3. Was kann Person A tun, damit nicht weiterhin alte Kolleginnen und Kollegen solche nicht abschließend behandelten Vorwürfe verbreiten?
Würde mich über eine Antwort freuen.




