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Betrügerischer Verein hat abgezockt


09.11.2010 19:33 |
Preis: ***,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Steidel


| in unter 1 Stunde

Hallo zusammen,
ich war Mitglied im Bdsf und machte beim BWA eine Fortbildung zum Sachverständigen. Kurz vor der Diplomarbeit gibt das BWA in "Auflösung" - das Diplom konnte nicht abgelegt werden - die Kosten für angebliche Ausbilung in Höhe von 2700 € netto wurden gezahlt.
Jetzt habe ich erfahren, dass die UNterlagen die verwendet wurden nicht vom BWA sind und der BWA auch Werbung mit angeblichen Zertifzierung und Bestätigungen macht, die nicht vorliegen. Hiergen läuft auch ein Strafverfahren).

Meine Frage :
(1) Gibt es die Möglichkeit mein Geld wieder zu beommen (war bereits 2007/2008) oder sind die Ansprüche verjährt.


http://www.business-podium.com/boards/bwa-europaeische-berufs-wirtschaftsakademie-schweiz/4173-betrug-durch-bwa-europaeische-berufs-wirtschaftsakademie-ermittlung-wegen-betrug.html

(2) Der Bdsf (selber Inhaber) da musste man Mitglied sein, möchte noch Forderung von 350,00 € - heute war ein "Mann im auftrag des BDSF" bei uns und wollte das Geld eintreiben - ohne Ausweis, Namen oder gar Rechnungskopie - wir sollten ihm dies vorlegen. Er will das Geld sofort mitnehmen - hierauf haben wir ihm sofortiges Hausverbot erteilt . Er meinte nur an "Man müsse mit den Konsequnezne leben". Wie kann man sich da wehren
Forderung wäre laut seiner Aussage für 2007 / 8 - es kam nie eine Rechnung oder Mahnung - Mitgliedschaft wurde bereits im Mai 2007 gekündigt und bestätigt.

Wie gesagt in beiden Firmen selber Inhaber einmal er und einmal seine Frau.

Wer kann mir einen Rat geben und ggf- mich vertreten?

Danke

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 34 weitere Antworten zum Thema:
Verein
09.11.2010 | 19:42

Antwort

von

Rechtsanwalt Sascha Steidel
352 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Ein Erstattungsanspruch wird gegeben sein, sofern es sich um einen betrügerischen Verein handelt, der die versprochene Leistung nicht erbringen konnte. So scheint der Fall hier ja zu liegen.

Eine Verjährung des Anspruchs ist bislang nicht eingetreten, so dass die Forderung auch noch verfolgbar wäre. Die Frage wird aber selbstverständlich sein, ob die Forderung gegen den Verein auch realisierbar ist. Hierzu bedürfte es einer näheren Prüfung.

Sofern Sie sich von dem "Forderungseintreiber" bedroht fühlen, sollten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Die Polizei wird dann Ermittlungen aufnehmen.

Ansonsten bleibt Ihnen nur, die Tür zu schliessen und die Polizei zu informieren, sofern diese Person nochmals auftauchen sollte.


Ich hoffe, Ihnen damit zunächst einen rechtlichen Überblick verschafft zu haben. Sollten Sie eine weitere Vertretung durch mich wünschen, setzen Sie sich bitte per Mail mit mir in Verbindung.


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990

Nachfrage vom Fragesteller 10.11.2010 | 19:33

Vielen Dank für diese erste Einschätzung und informationen.

Übernimmt ein solcher Fall bzw. die Abklärung ob die Forderung weiter verfolgt werden kann der Rechtsschutz? Habe eine Rechtsschutzversichung (privat).

Habe dem Geldeintreiber bereits gestern mündlich Platz und Hausverbot erteilt. Habe ja keinen Namen - wenn er nochmals aufschlägt, werde ich Anzeige gegen den Verein machen.

Vielleicht können Sie mir zu Rechtsschutzsache eine erste Einschätzung mitteilen bzw. die möglichen Kosten der Abklärung. Gezahlt habe ich 2700 € für die Schulung sowie rd.800 € Mitgliedbeitrag und Unterlagen.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 11.11.2010 | 19:58

Dieser Fall sollte tatsächlich unter den Deckungsschutz der Privatrechtsschutz fallen. Fragen Sie einfach bei der Versicherung an. Im Falle einer Mandantierung machen ich dies für Sie mit.

Kosten für aussergerichtliche Vertretung wären etwa 400 EUR. Bei gerichtlichem Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid ca. 650 EUR.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Kiel

352 Bewertungen
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