Gebrauchtwagenkauf, Klage auf Wandlung
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,ich wünsche eine Beratung und erhoffe mir eine Lösung für mein Problem.
Im Frühjahr 2005 kauften wir von Privat einen Audi A4 Avant TDi,Bj.98. Im Kaufvertrag war der Vermerk "In meinem Besitz kein Unfall" eingetragen. Nach kurzer Zeit wurde durch Zufall in einer Werstatt festgestellt, dass das KFZ aber ein Unfallfahrzeug war und zwar mit erheblichen Seitenschaden. Etliche Teile wurden an der rechten Seite unsachgemäss ausgetauscht und neu lackiert. An diesen Stellen rostet der Wagen mittlerweile.
Die Angelegenheit wurde einem Anwalt übergeben, da wir den Unfallwagen nicht behalten wollten.
Der Vorbesitzer allerdigs hatte das Fahrzeug aber auch laut seinem Kaufvertrag als unfallfrei von einer gewerblichen Autofirma gekauft und ihn dann aber nur acht Monate behalten. Warum auch immer, wir können nicht beweisen, dass er den Unfall mittlerweile benerkt hatte. ER trat nun seine Ansprüche an die Autofirma an uns ab. Nach unseren Recherchen und Werstattbelegen(Bestellung von Ersatzteilen) hatte das Fahrzeug den Unfall bei dem Autohändler.
Unsere Rechtsschutzvericherung wurde zwecks weiterer Gutachten und Gerichtskosten informiert. Diese lehnte aber eine weitere Deckung ab mit der Begründung, Kosten aus einem dritten Vertrag werden nicht übernommen, nur von dem direkten Vertragspartner. Aber da sind die Aussichten ja gleich null.
Um die Autofirma zu verklagen,müssten wir nun alles selbst bezahlen. Da uns das nicht möglich ist, sitzen wir nun auf einem Unfallwagen und können das Auto noch nicht mals vernünftig weiter verkaufen.
Meine Frage:
Gibt es irgendwie noch eine Möglichkeit der Wandlung oder Entschädigung?
Wichtig wäre,dass die Vericherung die Kosten übernehmen kann.
Über eine baldige Beantwortung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Regina Jakoby
Wandlung Gebrauchtwagenkauf









