Kosten Notar Urkundsentwurf
10.04.2006 14:09 |
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Erbrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage bezueglich der Kosten fuer einen Urkundsentwurf bei einem Notar.
Mein Bruder und ich haben nach dem Tod meiner Mutter ein Haus geerbt, auf welches laut erstelltem Erbvertrag ein Niessbrauchsrecht des zweiten Mannes meiner Mutter eingetragen ist. Im Erbvertrag wurde als Vermaechtnis fuer meine Mutter das bewegliche Vermoegen ihres zweiten Mannes, bei dessen Ableben, festgelegt. Diesen Anspruch auf das Vermaechtnis haben wir Kinder geerbt.
Der zweite Mann meiner Mutter ist nun, ohne Vollmacht von uns zu einem Notar gegangen und hat eine Urkunde in Auftrag gegeben, welche die Aufhebung des Niessbrauchs und den Verzicht unsereseits auf das Vermaechtnis festlegt. Wir wurden vorher nicht darueber informiert, waren nicht anwesend und haben auch nicht unser Einverstaendnis dazu gegeben. Im Urkundsentwurf schreibt der Notar, dass die Kosten je zur Haelfte von mir und meinem Bruder getragen werden. Diese Kosten werden nun bei uns vom Notar eingefordert, obwohl wir nie einen Auftrag fuer diese Urkunde gegeben haben.
Ist dies rechtmaessig? und wenn ja, warum? Ich kann doch nicht fuer etwas die Kosten uebernehmen, was ich niemals in Auftrag gegeben habe, noch mit dessen Inhalt einverstanden bin.
Vielen Dank fuer Ihre Antwort.
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