02.11.2010 | 15:44
Antwort
von
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
207 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Mit der Gestaltung des Logos haben Sie ein eigenes künstlerisches Werk geschaffen.
Dieses Werk ist gem.
§ 1 UrhG durch das Urheberrecht geschützt. Dritte dürfen also nicht ohne Ihre Zustimmung dieses Werk in irgend einer Form benutzen.
Nun schreiben Sie, dass ein anderes Unternehmen ebenfalls eine Haus-Bleistiftzeichnung verwendet.
Die Frage wäre, ob dieses Unternehmen genau Ihre Gestaltung verwendet oder ob es vom Motiv her nur Ihrem Logo ähnelt.
Sollte genau Ihr Logo verwendet worden sin, so würde der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch aus
§ 97 UrhG Ihnen gegen diese Beeinträchtigung zur Verfügung stehen.
Sollte Ihr Logo dem Logo des fremden Unternehmens als Vorlage gedient haben und verändert worden sein, so wäre dies ebenfalls wegen dem unter Ihrem Einwilligungsvorbehalt stehenden Bearbeitungsrechtes unzulässig,
§ 23 UrhG.
Ich gehe aber davon aus, dass das Logo der fremden Firma Ihrem Logo nur ähnelt - also Ihr Zeichen nicht kopiert oder anderweitig als Vorlage benutzt wurde.
Vor diesem Umstand schützt das Urheberrecht nicht.
Einen Schutz vor Verwechselungsgefahr gibt nur das Markenrecht.
Dieses wäre anwendbar, wenn Sie Ihr Logo eine Marke im Sinne des MarkenG wäre(Wort/BildMarke) - Sie das Logo also als Marke eingetragen hätten.
Nach Ihren Ausführungen ist dies nicht der Fall.
Daher können Sie, in dem Fall, dass ein Dritter ein ähnliches Zeichen verwendet, nicht gegen diesen vorgehen.
Ein Logo ohne den markenrechtlichen Schutz, ist nur vor konkreter Benutzung und Veränderung (aus dem UrhG) geschützt.
Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung weitergeholfen zu haben.
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Nachfrage vom Fragesteller
02.11.2010 | 16:06
OK, dann müssen wir leider damit leben das gute Ideen geklaut werden.
Darf ich unsere Kunden darauf aufmerksam machen(z.B. per Internet, oder per Plakat) das es eine Art " Plagiat" gibt die NICHTS mit unserer Firma zu tun hat?
Vielen Dank
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
02.11.2010 | 16:15
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie könnten darauf aufmerksam machen, dass es eine Firma gibt, die ein Logo verwendet, was mit Ihrem verwechselt werden kann.
Eventuell sollten Sie noch einmal überprüfen, ob nicht doch eine Art Kopie von Ihrem Logo vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
RA Drewelow