erhöhtes Bußgeld wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung
Guten Tag,
ich habe vor einigen Tagen einen Bußgeldbescheid bekommen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.
Zuläassige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
Festgestellte Geschwindigkeit nach Toleranz: 121 km/h
Nun habe ich nachgeschaut und gesehen, dass das "normale" Bußgeld dafür 70 Euro + 1 Punkt beträgt. Ich hatte bereits vor kurzem 2 Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und deshalb auch mehr als 8 Punkte in Flensburg sowie im Januar dieses Jahres einen 4-wöchigen Führerscheinentzug.
Nun wurde das Bußgeld - unter Bezug auf diese Voreintragungen gemäß §17 OWiG in Verbindung mit §3 BKatV deutlich erhöht, auf 140 Euro + Gebühren.
Nun meine Fragen:
1.) Ist die Erhöhung gerechtfertigt? Grundsätzlich?
Wie ist es mit der Höhe? Ist das Ermessensspielraum?
2.) Würde es Sinn machen anwaltlich dagegen vorzugehen? Mit welcher Erfolgswahrscheinlichkeit? Mit welchem Ziel?
3.) Wäre es möglich das Ergebnis anzufechten (wenn die festgestellte Geschwindigkeit nur 1km/h weniger betragen würde, also statt 21 km/h nur 20 km/h würde die Sachlage komplett anders aussehen. Würde hier eine realistische Möglichkeit zur Anfechtung bestehen? Wie wahrscheinlich wäre ein Erfolg?
4.) Mit wlechen Kosten wäre bei anwaltlischer Vertretung zu rechnen solange das außergerichtlich läuft und welche Kosten käme bei einem Gerichtsverfahren hinzu?
Danke und Gruss
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 48 weitere Antworten zum Thema:
Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld
Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld









