Rücktritt vom Mietvertrag vor Einzug und Beginn der Laufzeit
19.10.2010 18:03 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Guido Matthes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem und benötige Ihre Hilfe:
Ich habe am 11.10.2010 bei einem Immobilienmakler gegen Zahlung einer Provision einen Mietvertrag für eine Mietwohnung unterschrieben; Vertragsbeginn: 01.11.2010
Kündigung erstmals zum 31.10.2011 möglich.
Am Tag der Vertragsunterzeichnung (11.10.) erhielt ich lediglich eine Kopie des Vertrages, da die Unterschrift der Hausverwaltung noch nachgeholt werden muss. Ein Schlüssel für die Wohnung wurde mir ebenfalls bis heute noch nicht ausgehändigt.
Am 12.10.2010 musste ich leider überraschend erfahren, dass sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse zeitnah drastisch reduzieren werden (konkret: vorübergehende Dienstunfähigkeit, befristete Versetzung in den Ruhestand, Mindestpension - Bescheid steht noch aus), so dass ich mir die Wohnung nun nicht mehr leisten kann.
Meine Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, weil noch kein Einzug erfolgt ist und der Vertragsbeginn noch in der Zukunft liegt ?
Muss ich den Vertrag (soweit entstanden) kündigen und wenn ja, zu wann ?
Vielen Dank.
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