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Statt der Gegnerin wird ihr bevollmächtigter Ehemann vor Gericht angehört


| 16.10.2010 22:22 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Gabriele Koch


| in unter 1 Stunde

Hallo,

bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht war meine Prozessgegnerin nicht anwesend.
Ihr persönliches Erscheinen war angeordnet worden, der Richter hob diese Anordnung jedoch auf, da sie angeblich krank war.

Anwesend waren ihr Rechtsanwalt und ihr Ehemann.
Ihr Ehemann (Keine Prozesspartei nur der Bevollmächtigte seiner Ehefrau), saß neben dem Rechtsanwalt , wurde vom Richter befragt und gab Auskunft über alles, was der Richter zum Zustandekommen des streitigen Vertrages wissen wollte. Der Rechtsanwalt redetet kaum.

Der Ehemann wurde in diesem Prozess genauso behandelt wie ich.

Kann der Ehemann für seine Ehefrau vor Gericht befragt werden und dem Gericht Auskünfte erteilen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 20 weitere Antworten zum Thema:
Gericht Ehemann
16.10.2010 | 22:35

Antwort

von

Rechtsanwältin Gabriele Koch
106 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Wer zu einer mündlichen Verhandlung persönlich geladen ist, kann gem. § 141 III Satz 2 ZPO zur Verhandlung einen Vertreter entsenden, der zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt ist.

Es ist also durchaus möglich und zulässig, dass der Ehemann anstelle seiner Frau vor Gericht auftritt und dort Angaben zur Sache macht. Es reicht, wenn er von seiner Frau über den Sachverhalt informiert wurde, er muss die Angeben also nicht aus eigener Kenntnis machen.

Ich hoffe, Ihnen einen Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Gabriele Koch
Rechtsanwältin

Bei Bedarf nutzten Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort nur eine erste Einschätzung ist, die ausschließlich auf den von Ihnen gegebenen Informationen beruht und eine umfassende juristische Beratung nicht ersetzten kann. Jede noch so kleine Änderung des Sachverhalts kann zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen.


Bewertung des Fragestellers 2010-10-17 | 23:15


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Rechtsanwältin Gabriele Koch
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