Innergemeinschaftlicher Erwerb und Wiederausfuhr in EU Land
| 15.10.2010 10:10 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt LL.M. Michael Kromik
Guten Tag,
als deutsches Unternehmen möchten wir im Rahmen des innereuropäischen Erwerbes Waren aus einem EU-Mitgliedsstaat beziehen. Die Bedingungen hierfür sind beiderseitig erfüllt.
Diese Waren werden teilweise in Deutschland weiterveräußert und entsprechend mit 19% MwSt. weiterberechnet.
Ein Teil der Waren fließt allerdings zurück in das EU Land, aus dem es uns ursprünglich geliefert wurde. Hier natürlich an andere Unternehmen als den ursprünglichen Lieferanten.
Diese Lieferung wird von uns wiederum als innergemeinschafltiche Lieferung deklariert und entsprechend ohne MwSt. berechnet.
Frage:
Fallen für den Erwerb der Waren, die später in das Ursprungsland zurückgeliefert werden, in Deutschland de facto Steuern an? Oder ist das lediglich ein durchlaufender Posten?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
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