Kündigung wegen Eigenbedarfsanmeldung_ Recht auf Besichtigung der WG
| 11.10.2010 00:20 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Astrid Hein
Hallo...
Ich möchte gerne in unser Elternhaus, welches seid 4.5 Jahren vermietet ist ziehen.
Vorher ist es´ ber wichtig, mit meiner Verlobten, die das Haus noch nicht kennt, dieses einmal zu besichtigen- ob wir dort einziehen wollen.
Meiner Fagen:
1. Muss uns der jetzige Mieter diesen Termin gewähren? Haben wir als Familie die Möchlichkleit in das Haus zukommen?
2. Wie schnell darf so ein Termin wahrgenomen werden- gibt es hier Fristen?
3. Wer trägt die Umzugkosten des Mieters durch den Auszug?
Vielen Dank für Ihre Antworten.#
LG
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