Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrag
| 04.10.2010 12:57 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Tierrecht, Tierkaufrecht
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Rechtsanwalt Sascha Steidel
Ich, Privatverkäufer habe am 28.06.2010 mein Pferd an eine Privatperson verkauft. Die Übergabe des Pferdes erfolgte jedoch erst am 01.08.2010. Es wurde ein handelsüblicher Kaufvertrag zwischen Privatpersonen geschlossen, den ich im Internet heruntergeladen habe. Es handelt sich um einen 12 jährigen Wallach, der an einer Fehlstellung der Vorderhand und einem Beckenschiefstand leidet. Dies ist natürlich sichtbar und wurde von mir auch klar im Verkaufsgespräch offeriert. Diesbezüglich traten zu meiner Zeit nie Lahmheiten bei dem Pferd auf. Am 01.10.2010 erhielt ich einen Anruf der neuen Besitzerin, das sie den Verkauf rückabwickeln möchte, da sich bei einer tierärztlichen Untersuchung wegen Lahmheit herausstellte das das Pferd Arthrose auf beiden Vorderbeinen hat. Das Pferd wurde von ihr komplett ohne Ankaufsuntersuchung gekauft, weil der Kaufpreis auch nur 1800 € betrug. Ich habe der Käuferin nichts verheimlicht was den Gesundheitszustand betrifft und auch klar gesagt das ich keine Röntgenaufnahmen der Vorderbeide habe und somit nicht sagen kann ob Veränderungen vorliegen die äußerlich nicht zu sehen sind. Es wurde vertraglich keine Beschaffenheit als Turnierpferd festgelegt und durch die Arthrose ist das Pferd noch reitbar und die Einsetzbarkeit als Reitpferd ist somit noch gegeben. Die Käuferin berichtet natürlich von einer immer wiederkehrenmden Lahmheit. meiner Meinung nach auch hervorgerufen durch eine falsche Reitweise und fehlende lange Aufwärmphasen. Ganz sicher ist jedoch das die Arthrose schon vorlag als sich das Pferd noch in meinem Besitz befand, jedoch nie diagnostiziert wurde da kein Lahmheit vorlag. Die Käuferin beruft sich jetzt auf die 3 monatige Frist bei Mängelansprüchen laut Vertrag.
Auszug aus dem Vertrag: "Das Pferd wird verkauft, wie besichtigt und zur Probe geritten. Hinsichtlich der reiterlichen bzw. sportlichen Beschaffenheit wird der zustand als vertraglich zugrunde gelegt, der sich nach Besichtigung des Pferdes und nach Proberitt durch den Käufer darstellt. Insoweit erfolgt der Vertrag unter vollständigem Ausschluss jeglicher Haftung."
Eine arglistige Täuschung oder Vorsatz liegt bei mir ja nicht vor, da ich ja nichts von der Erkrankung wusste.
Ich würde das Pferd auch zurücknehmen, jedoch nur zu einem Preis der dem aktuellen Gesundheitszustand zugrunde liegt (ca. 800 €) und wiederum einen neuen passenden Besitzer zu finden, wobei ich die Erkramkung dann natürlich angeben würde. Die Käuferin sieht sich jedoch im Recht und möchte den vollen Kaufpreis zurückerstattet bekommen, und drohte noch mit zusätzlich entstandenen Kosten für Tierarzt usw. Sie sehen Sie die Rechtslage in diesem Fall?
Trifft nicht Ihr Problem?
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