Sozialamt reduziert Auszahlungssumme für Grundsicherung im Alter ohne Bescheid
| 01.10.2010 07:58 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Ein russisches Ehepaar war aufgrund fehlender deutscher Kontoverbindung vor Ausreise nach Deutschland im Jahr 2004 gezwungen, auf Rentenzahlungen in Russland zu verzichten.
Das Sozialamt vermutet, dass die Rentenzahlungen in Russland wieder aufgelebt sind und hat der Familie einen Termin zur Vorlage relevanter Unterlagen zum 8. Oktober 2010 gesetzt.
Gleichwohl hat das Sozialamt schon einmal die Auszahlung der Grundsicherung für zwei Eheleute (70 und 76 Jahre alt) um 180 € gekürzt, dies ohne Bescheid. Die Eheleute haben es lediglich an Hand ihres Kontoauszuges vom 30.09.2010 zur Kenntnis nehmen können.
Frage:
Ist das Sozialamt berechtigt, die Auszahlungen ohne vorherigen Bescheid zu kürzen?
Hilft hier ggf. ein Beratungsschein beim Anwalt und Beantragung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung gegen das Sozialamt beim Sozialgericht?
Trifft nicht Ihr Problem?
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