Durchlaufende Posten / Subunternehmer / Umsatzsteuer
| 30.09.2010 16:05 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
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Sachlage:
- Ich bin Subunternehmer und habe von meinem jetzigen Auftraggeber mehrere Aufträge im Bereich Logistik übernommen
- Mit übernommen (und abbezahlt) werden Fahrzeuge, Material sowie die dazugehörigen Versicherungen und Abgaben und sonstige Ausgaben, die nunmal anfallen
- Ich stelle monatlich in einer Sammelrechnung die Leistungen in Rechnung.
- Auftraggeber erstellt (Gegen-) Sammelrechnung für (noch auf ihn laufende Verträge) Leasing der Fahrzeuge, Versicherungen, KFZ-Steuern, "Knöllchen", Werkstattbesuche, Beseitigung Unfallschäden, ...
Auf alle dieser Kosten wird die Umsatzsteuer von 19% aufgeschlagen.
Auf Grund des Starts in diesem Bereichen sind die Anlaufkosten sehr hoch. Da ich meine Umsatzsteuervoranmeldungen nur quartalsweise mache, fehlen mir drei Monate lang die aufgelegten 19% zur Liquiditätssicherung.
FRAGE:
Ist dieses korrekt wenn man bedenkt, dass "Knöllchen" oder Unfallbeseitungen meinem Auftraggeber nur netto belastet werden?
Darf/muss er mir die 19% belasten? Sind es nicht durchlaufende Posten, die nur rein netto belastet werden (dürfen?)
Kurze Antwort mit Verweis auf §§ des UStG reicht aus... :)








