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Durchlaufende Posten / Subunternehmer / Umsatzsteuer


| 30.09.2010 16:05 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von




Sachlage:

- Ich bin Subunternehmer und habe von meinem jetzigen Auftraggeber mehrere Aufträge im Bereich Logistik übernommen
- Mit übernommen (und abbezahlt) werden Fahrzeuge, Material sowie die dazugehörigen Versicherungen und Abgaben und sonstige Ausgaben, die nunmal anfallen
- Ich stelle monatlich in einer Sammelrechnung die Leistungen in Rechnung.
- Auftraggeber erstellt (Gegen-) Sammelrechnung für (noch auf ihn laufende Verträge) Leasing der Fahrzeuge, Versicherungen, KFZ-Steuern, "Knöllchen", Werkstattbesuche, Beseitigung Unfallschäden, ...
Auf alle dieser Kosten wird die Umsatzsteuer von 19% aufgeschlagen.

Auf Grund des Starts in diesem Bereichen sind die Anlaufkosten sehr hoch. Da ich meine Umsatzsteuervoranmeldungen nur quartalsweise mache, fehlen mir drei Monate lang die aufgelegten 19% zur Liquiditätssicherung.

FRAGE:
Ist dieses korrekt wenn man bedenkt, dass "Knöllchen" oder Unfallbeseitungen meinem Auftraggeber nur netto belastet werden?
Darf/muss er mir die 19% belasten? Sind es nicht durchlaufende Posten, die nur rein netto belastet werden (dürfen?)

Kurze Antwort mit Verweis auf §§ des UStG reicht aus... :)
Antwort vom
30.09.2010 | 17:27
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

1.
Die von Ihrem Auftraggeber erbrachten Leistungen Ihnen gegenüber ist ein nach § 1 Abs. 1 Nr.1 UStG steuerpflichtiger Umsatz, der nicht nach § 4 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Hierbei gibt § 10 Abs. 1 S. 1 UStG die Bemessungsgrundlage vor, wonach das Entgelt ausschlaggebend ist. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer, vgl. § 10Abs. 1 S.2 UStG.

Damit die vereinnahmten Beträge Ihres Auftraggebers durchlaufende Posten darstellen, muss er dabei „im Namen" und „für Rechnung eines anderen" handeln, vgl. § 10 Abs. 1 S.6 UStG.

Demnach liegt ein durchlaufender Posten im Sinne der vorgenannten Norm nur dann vor, wenn Ihr Auftraggeber, der die Beträge vereinnahmt oder verausgabt, im Zahlungsverkehr lediglich die Funktion einer Mittelsperson ausübt ohne einen eigenen Zahlungsanspruch zu haben oder selbst zur Zahlung verpflichtet zu sein, vgl. Sterzinger in NJW 2008, S. 1257.

Die Merkmale „im Namen" und „für Rechnung eines anderen" müssen grundsätzlich gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt eine der Voraussetzungen, ist die Erfüllung der anderen ohne Wirkung, wobei es in erster Linie auf das Handeln „im Namen" eines anderen ankommt, vgl. Sölch/Ringleb - Wagner, Umsatzsteuer,
63. Auflage.


2.
Da nach Ihren Angaben Ihr Auftraggeber Ihnen Sammelrechnungen für (noch auf ihn laufende Verträge) Leasing der Fahrzeuge, Versicherungen, KFZ-Steuerin, Bußgelder, Werkstattrechnungen usw. erstellt, tritt er eben nicht als bloße Mittelsperson im Zahlungsverkehr auf, sondern ist zur Zahlung dieser Beträge als Zahlungsschuldner verpflichtet. Damit stellen die genannten Rechnungspositionen keine durchlaufenden Posten nach § 10 Abs. 1 S.6 UStG dar und ist somit verpflichtet Ihnen gegenüber die 19% Umsatzsteuer zu berechnen.

3.
Zur Klarstellung möchte ich Folgendes zusammenfassen:

Für die Bewertung, ob ein durchlaufender Posten nach § 10 Abs. 1 S. 6 UStG vorliegt, kommt es nur darauf an, ob Ihr Auftraggeber die Beträge im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt. Insofern spielt es keine Rolle, wie die Bußgelder oder die Unfallbeseitigungskosten Ihrem Auftraggeber wirtschaftlich belasten. Da Ihr Auftraggeber durch eigene vertraglichen Bindungen selbst zur Zahlung verpflichtet ist, sind die von Ihnen genannten Beträge keine durchlaufenden Posten. Dies hat zur Folge, dass er Ihnen die 19 % Umsatzsteuer in Rechnung stellen muss.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
Bewertung des Fragestellers 2010-09-30 | 21:33


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