Frist für Widerspruchsverfahren? Sozialrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig
 www.frag-einen-anwalt.de » Sozialrecht » Frist für Widerspruchsverfahren?

Frist für Widerspruchsverfahren?


| 29.09.2010 18:09 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es eine Frist, in welcher die ARGE einen Widerspruch entscheiden muss?

Mit bestem Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 5 weitere Antworten zum Thema:
Frist
29.09.2010 | 18:33

Antwort

von

Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
181 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts beantworte ich Ihre Fragen hiermit im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Eine direkte gesetzliche Frist, in der die ARGE einen Widerspruch zu bescheiden hat, ist nicht gegeben. Aber indirekt gibt es eine solche Frist durch § 88 Abs. 2 SGG. Wenn binnen drei Monaten ohne zureichenden Grund sachlich nicht beschieden worden ist, kann Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Dies ist aber kein wirkliches Druckmittel, denn Klagen vor den Sozialgerichten dauern manchmal mehrere Jahre.

Daher wäre ein wirksameres Druckmittel die Androhung eines sozialgerichtlichen Eilverfahrens, welches auch – soweit ein Rechtsschutzbedürfnis hierfür gegeben ist – vor Ablauf von drei Monaten bei Gericht anhängig gemacht werden kann. Wenn in dem Verfahren die Zahlung von Leistungen begehrt wird, kommt ein Antrag auf Einstweilige Anordnung nach § 86 b SGG in Betracht. Hier wäre aber die Eilbedürftigkeit gesondert zu begründen (wenn es um laufende Leistungen geht und nicht lediglich um eine Kürzung der Leistung, ist diese regelmäßig gegeben).

Bitte beachten Sie, dass die Erstberatung in diesem Untermenü der Plattform keiner ausführlichen Prüfung einer Sach- und Rechtslage entsprechen kann.

Ich hoffe, Ihnen Ihre Fragen im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung hinreichend beantwortet zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Britta Möhlenbrock
Rechtsanwältin

Internet: www.ra-moehlenbrock.de
Email: info@ra-moehlenbrock.de

Bewertung des Fragestellers 2010-10-06 | 15:48


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Frau RA Möhlenbrock hat meine Frage ausführlich beantwortet, sodass ich jetzt in der Lage bin, mir weitere Schritte zu überlegen. Ich bin mit der Antwort absolut zufrieden, sie erspart mir lange Wege, Wartezeiten und ist in meinem fall sicher auch die preisgünstigste Variante der Beratung gewesen. Vielen Dank. "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-10-06
5/5.0

Frau RA Möhlenbrock hat meine Frage ausführlich beantwortet, sodass ich jetzt in der Lage bin, mir weitere Schritte zu überlegen. Ich bin mit der Antwort absolut zufrieden, sie erspart mir lange Wege, Wartezeiten und ist in meinem fall sicher auch die preisgünstigste Variante der Beratung gewesen. Vielen Dank.


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
Norderstedt

181 Bewertungen
FACHGEBIETE
Familienrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum