Kündigung eine Unterlassungserklärung
29.09.2010 10:52 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Im Jahr 2009 habe ich wegen der Verwendung einer Widerrufsfrist von 14 Tagen in meinem eBay Shop eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Diese Unterlassungserklärung wollte ich nun aufgrund der neuen Gesetzeslage seit 11.06.2010 kündigen.
Allerdings kommen die Briefe bei der Gegenseite nicht an (3Brife Einschreiben mit Rückschein vom 1.07.2010, Einschreiben-Einwurf 22.07.2010, Einschreiben-Übergabe 8.09.2010) alle kamen mit einem Vermerk der Post: "Empfänger nicht zu ermitteln" zurück. Ich habe die Adresse im Melderegister überprüfen lassen und die ist korrekt (Melderegisterauskunft: " Eine neue bzw. abweichende Anschrift ist hier nicht verzeichnet".
Ist die Kündigung als Erfolgt einzusehen oder nicht und wenn nicht wie soll ich weiter vorgehen, denn sonst kann ich die neue Widerrufsbelehrung nicht verwenden und meine Firma schlissen muss. Muss überhaupt so eine Unterlassungserklärung gekündigt werden wenn es in der Unterlassungserklärung steht:
„Diese Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung abgegeben, dass die zu unterlassende Handlung infolge einer Gesetzänderung oder Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtmäßig wird"
Oder wird die automatisch unwirksam?
Und noch eine Frage, wenn ich oder die Gegenseite jetzt nicht mehr im Wettbewerbsverhältnis gegenüber stehen (Änderung der Branche z.B auf Computerteile, Gegenseite Bekleidung) darf ich die neue Widerrufsbelehrung verwenden ohne von der Gegenseite was zu befürchten?
Denn in der Unterlassungserklärung steht:
„Verpflichtet sich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, gegenüber Herrn XXXX
Ab sofort zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Angebote aus dem Warensortiment von Bekleidung im Internet, insbesondere über den Online-Shop www.XXXX.de bei der Verbraucher Information über die Dauer der gesetzlichen Widerrufsfrist, die Formulierung Sie können….14tage… zu verwenden….„
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kaschta
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