Anwaltrechnung
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich habe im August 2005 über das Internet ein Beruhigungsmittel(Diazepam) bestellt, welches nie bei mir ankam. Kurz darauf erhielt ich eine Vorladung zur Polizei wg. Verstoßes gegen das Btmg. Den Termin habe ich nicht wahrgenommen, ich war mir keines Verstoßes bewußt, obwohl bei meiner tel. Absage des Termines bei der Polizei mir der Hinweis gegeben wurde, dass auch Bestellungen unter das BTmg fallen können. Kurz darauf erhielt ich vom Gericht einen Strafbefehl über 800 Euro, mit diesem suchte ich meinen Anwalt auf und erläuterte ihm den Sachverhalt.
Er empfahl mir, mir eine ärztliche Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass ich dieses Medikament regelmäßig verschrieben bekomme (was auch den Tatsachen entspricht), und teilte mir mit, dass er, wohl ohne mein Einverständnis einzuholen, auch mit meinem Hausarzt gesprochen habe. Eine Honorarvereinbarung wurde nicht getroffen, gegen den Strafbefehl wurde durch den RA Einspruch erhoben und der Anwalt recherchierte über das Internet, dass die Einfuhr von Diazepam einen Verstoß gegen das Btmg bedeutet. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, mit dem Ergebnis, dass ich schuldig gesprochen wurde, und eine Verwarnung mit Strafvorbehalt nach §§ 59ff. StGB ausgesprochen wurde mit einer Bewährungszeit von 2 Jahren, für diesen Zeitraum wurde die Strafe (800E) ausgesetzt, jedoch eine Auflage von 500E ausgesprochen.
Nun habe ich die Rechnung von meinem Anwalt erhalten, er berechnete im Einzelnen:
Grundgebühr, §14, Nr. 4100 VV RVG 220E
Verfahrensgebühr """""4104"""""""" 170E
"""""""""""""""" """"4106"""""""" für ersten
Rechtszug vor dem Amtsgericht 170E
Termin Hauptverhandlung "4108"""" 400E
Post u. Tel. 20E
Gesamtrechnung incl. 16%Mwst. 1.136,80E
Überdurchschnittliche rechtliche Komplexität
Ursprünglich hätte ich 800E zahlen müssen und einen Eintrag ins Vorstrafenregister erhalten. Jetzt aber habe ich 500E +1.136,8E Honorar, also Gesamtsumme 1.636,80E gezahlt und bei einer neuen Straftat fielen die 800E wieder an. Dass ich (tatsächlich) nicht wußte, dass die Bestellung von Diazepam eine Straftat darstellt, hat die Sta mir nicht geglaubt.
Nun meine Frage: wäre es sinnvoll gewesen, vorher mit meinem Anwalt eine Honorarvereinbarung zu treffen? Hat unser Anwalt, der in bisherigen Verfahren immer sehr gut von unseren Rechtsschutzversicherungen bezahlt wurde, für sich die Höchstsätze angerechnet, und hätte er, in Kenntnis meiner zur Zeit nicht so günstigen finanziellen Situation, auch niedrigere Honorarsätze nehmen können? (Letztere ist wohl eher eine moralische Frage, aber für mich auch nicht unerheblich).
und: habe ich meine Situation durch dieses Verfahren jetzt eigentlich eher verschlechtert, wäre es nicht sinnvoller gewesen, gleich zur pol. Vernehmung zu gehen, und dort auszusagen, dass mir ein Straftatbestand nicht bewußt war?
Berufung einzulegen, erscheint mir wenig sinnvoll, da die hiesige StA dafür bekannt ist, in Btmg Angelegenheiten äußerst hart vorzugehen, was auch dem an sich eher wohlwollenden Richter durchaus bekannt ist.









