Auto privat verkauft auf Ratenzahlung und dann defekt
18.09.2010 23:20 |
Preis: ***,00 € |
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| in unter 2 Stunden
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Gina Haßelberg
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Hallo,
wir haben unseren gebrauchten 14 Jahre alten Kleinbus/Minivan an Bekannte von uns verkauft. Der Preis sollte 2700 Euro betragen und diesen sollten unsere Bekannten mit einer ersten Zahlung von 700 Euro und darauf mit monatlich 500 Euro bezahlen. Gesagt getan. Die Bekannten haben dann die ersten 700 Euro bezahlt bei Übergabe des Fahrzeuges sowie 2 Monate lang jeweils 500 Euro, so dass wir jetzt auf 1700 Euro gekommen sind. Alles bar, jedoch ohne Quittungen oder Überweisungen. Jetzt nach 2 Monaten hat der Wagen auf einmal einen Motorschaden erlitten, wobei ich der Meinung bin, dass der Wagen vorher völlig in Ordnung war. Natürlich wollen unsere Bekannten jetzt nicht mehr die restlichen 1000 Euro bezahlen, die noch offen sind, da wir ihnen angeblich "Schrott" verkauft haben. Dummerweise haben wir Ihnen gleich am Anfang die kompletten Fahrzeugpapiere überlassen (also den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief). Außerdem gibt es keinerlei schriftlichen Kaufvertrag oder sonst irgendetwas schriftliches. Ich war mit meiner Freundin sowie einem Freund zusammen bei der Übergabe des Fahrzeuges, ich hätte also 2 Zeugen, die bei der Übergabe dabei waren, bei der Bezahlung direkt jetzt aber nicht. Die Bekannten sagen jetzt, da es nichts schriftliches gibt und die Papiere auch Ihnen gehören, haben wir nichts mehr zu melden. Außerdem erwähnten sie nebenbei, dass sie auch mal schnell 3 oder 4 Zeugen hätten, die bestätigen können, dass der Kaufpreis 1700 statt 2700 war, was natürlich völlig gelogen ist.
Meine Frage: Wie ist jetzt die rechtliche Situation? Haben wir eine Chance waszu erreichen?
Oder haben wir da eine Chance was zu erreichen? Würde eine Anzeige was bewirken oder wird der Fall eher eingestellt aufgrund von Erfahrungswerten?
Wir würden wirklich nur etwas tun wenn wir auch wüssten dass es Erfolg bringen würde.
Wenn von vorneherein klar ist, dass wir keine Chancen haben oder dass die Sache sehr kniffelig ist, dann lassen wir es lieber gleich und verzichten auf den entgangenen Gewinn.




