Einstweilige Verfügung wegen Rufmord?
09.09.2010 00:00 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Hallo,
kurz vorab:
Es geht hier um 2 kranke Menschen, Person A (>20, m) und Person B (> 18, w).
Diese hatten eine 2-jährige Beziehung hinter sich. Beide haben starke psychische Probleme vor, in, und nach der Beziehung.
Die Beziehung bestand bis vor 1 Jahr.
In der Beziehung hat B gegenüber A mehrfach körperliche Gewalt ausgeübt (es sind 4 Anzeigen deswegen gegen B eingegangen, alle mangel öffentlichen Interesses Fallen gelassen. Einmal ging es soweit, dass B 10Tage der gemeinsamen Wohnung verwiesen wurde).
A hat B gegenüber seelische Gewalt angetan (es sind hier 4-5 Anzeigen Hauptsächlig wegen Nachstellung gefallen, die Anklagen gegen B laufen noch, 3 sind fallen gelassen worden, die 4. unter der Primise das eine Therapie gemacht wird, wird auch eingestellt).
B und A trennten sich letztes Jahr und trotzdem gab es immer weiter "reibereien", auch aufgrund eines gemeinsamen verstorbenen Kindes.
Aktuelle Geschehnisse:
Nachdem beide Parteien mehrere Wochen / Monate keinen Kontakt hatten, eröffnet B in einem Chat ein Fotoalbum mit 2 Bildern des Verstorbenen Sohnes und der Fotoalbum-Notiz: "Ruhe in Frieden mein Sohn, dort wo du nun bist. Du wirst immer in meinem Herzen sein. Warum er tot ist? Weil sein Vater meinte die Mutter zu terrorisieren und Psychospielchen mit ihr zu spielen während Sie schwanger war. Er hat seinen eigenen Sohn damit umgebracht!" und der Status-Nachricht: "Sein Vater hat meinen Sohn selbst umgebracht".
Beides wurde einem Administrator des Chats mitgeteilt und entfernt (Beweiß-Screenshots vorhanden).
A möchte nun einen entgültigen Schritt machen und:
- Dieses verhalten zur Anzeige bringen, mit Anwaltlicher Unterstützung, in der Hoffnung, dass es nicht "mangels öffentlichen Interesses" Fallen gelassen wird.
- Dieses verhalten schnellstmöglich unterbingen. A befindet sich in einer Phase der rehabilitation, ist nun selbstständig, neu vergeben, auf der aktuen Suche nach einer Psychotherapie (schon erste Probe-Sitzungen gehabt). Alles in allem belasten Ihn diese Sätze sehr und werfen Ihn meilenweit zurück.
Fragen:
1) Ist hier genug "Stoff" für eine Einstweilige Verfügung gegen B drin?
2) Lohnt es sich, eine Anklage von einem Anwalt durchführen zu lassen, anstatt Sie selber aufzugeben?
3) Nach Ihrer Einschätzung: Wird auch diese Anklage wieder "mangel öffentlichem Interesses" fallen gelassen (wie stehen die Chancen)?
4) Mit welchen Kosten ist bei 1+2 zu rechnen und kann A diese B auferlegen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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