Mietminderung durch undichtes Fenster
02.09.2010 22:26 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Gabriele Koch
Seit Frühjahr 2009 ist mein Dachfensterin der Küche undicht, es regnet rein, die Wand unter dem Fenster weißt Wasserflecken auf. Es handelt sich um ein einfachverglastes Holzfenster (Holz ist porös und rissig) Der Vermieter wurde sofort über die Mängel aufgeklärt, versuchte den Schaden mit isolierband zubeheben, half aber nicht, nach dreimaliger Prüfung wurde ein neues Fenster vom Vermieter bestellt, welches immer noch nicht eingesetzt wurde. Es gibt Zeugen der Mängelanzeige und des Mangels)Nun hat er mir die Nebenkostenabrechnung vorgelegt, die belegt, das ich 700 Euro (von März bis Demzember 2009) nachzahlen muss. Auf meine Hinweis, das die Wärme teilweise durch das defekte Küchenfenster entweichen konnte, sagte er das stimmt nicht. Dazu war über Monate ein Heinzungsventil kaputt, welches der VErmieter wusste, die Heizung lief ohne, das ich sie anschaltete. Auch dieses wurde in der Abrechnung NICHT bedacht. Meine Frage, welche Rechte kann ich geltend machen? Ist eine Mietminderung, auch Rückwirkend, da der Fenstermangel seit über 15 Monaten besteht möglich? Wie hochwürde der ausfallen?
Vielen Dank!
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