Betriebliche Mindestgröße für Versicherungspflicht in der landw. Krankenkasse
30.08.2010 11:20 |
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Sozialversicherungsrecht
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Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
Ich bewirtschafte einen Forstbetrieb mit 25,6 ha (lt. Einheitswertbescheid des Finanzamts) durch meinen Bruder, der bei mir angestellt ist. Ich selber arbeite außerhalb der Landwirtschaft. Die Restflächen mit landwirtschftl. Nutzung sind verpachtet. Die landw. Krankenkasse (LKK) will meinen Bruder nicht weiter versichern, da aufgrund eines Katasterauszugs die Forstfläche nur 24,9 ha betragen würde (hat der LKK Sachbearbeiter selber ausgerechnet) und damit die Grenze von 25 ha für die Versicherungpflicht von Kleinbetrieben unterschritten wird. Ich soll ihn außerhalb der LKK versichern, was erheblich teurer ist.
Verkäufe oder sonstige Veränderungen in den Flächen hat es in den letzten 10 Jahren nicht gegeben. Woher die Differenz kommt, läßt sich z.z. nicht klären.
1) Was gilt nun der Einheitswertbescheid oder der Katasterauszug? Kann die LKK jemanden einfach aufgrund "eigener Ermittlungen" aus der Versicherung verweisen?
Relv. Gesetze sind aus meiner Sicht §2 KVLG und § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.
2) Der Brief der LKK enthielt keine Widerspruchsbelehrung. Welche Auswirkungen hat das? Im Zweifel will ich dagegen klagen.
3) Die LKK hat den KV-Beitrag zurücküberwiesen. Was muss ich tun, damit die Versicherung dort nicht erlischt nicht gezahlter Beiträge. Einfach wieder den Beitrag an die LKK überweisen?
4) Ich habe anhand des Katasterauszugs festgestellt, dass die dort angegebenen Flächen nicht korrekt sind. Ich habe mehr Forstflächen als dort angegeben. Kann ich das gegenüber der LKK verwenden?
Trifft nicht Ihr Problem?
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