Übernahme einer (Miet-)Bürgschaft
14.03.2006 10:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
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Sehr geehrte Damen und Herren,
um einer Freundin aus einer schweren Notlage zu helfen, würde ich gern eine Mietbürgschaft für sie übernehmen.
Die Baugenossenschaft hat mir zu diesem Zweck eine Bürgschaftserklärung zugesandt. Mit meiner Unterschrift soll ich eine „unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, der Anfechtung und Aufrechnung" übernehmen. Von einer Begrenzung auf drei Monatsmieten wird nichts erwähnt.
Dazu meine Fragen:
1. Ist meine Bürgschaft auf drei Monatsmieten begrenzt, auch wenn davon nichts in der Bürgschaftserklärung steht?
2. Kann ich neben der Miete auch für Kosten der Kündigung (Mietrecht) und Rechtsverfolgung gemäß § 767 BGB haftbar gemacht werden?
3. Können eventuell noch andere Kosten auf mich zukommen?
Im Voraus vielen Dank
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