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Übernahme einer (Miet-)Bürgschaft


14.03.2006 10:33 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

um einer Freundin aus einer schweren Notlage zu helfen, würde ich gern eine Mietbürgschaft für sie übernehmen.
Die Baugenossenschaft hat mir zu diesem Zweck eine Bürgschaftserklärung zugesandt. Mit meiner Unterschrift soll ich eine „unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, der Anfechtung und Aufrechnung" übernehmen. Von einer Begrenzung auf drei Monatsmieten wird nichts erwähnt.

Dazu meine Fragen:

1. Ist meine Bürgschaft auf drei Monatsmieten begrenzt, auch wenn davon nichts in der Bürgschaftserklärung steht?

2. Kann ich neben der Miete auch für Kosten der Kündigung (Mietrecht) und Rechtsverfolgung gemäß § 767 BGB haftbar gemacht werden?

3. Können eventuell noch andere Kosten auf mich zukommen?

Im Voraus vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema:
Übernahme
14.03.2006 | 11:59

Antwort

von

Rechtsanwalt Stefan Steininger
364 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

1.) für was genau bewirkt wird, ergibt sich aus der Urkunde. Wenn hier eine Begrenzung auf drei Monatsmieten genannt ist - wovon ich auch nicht ausgehen würde - müssen sie mit der Inanspruchnahme bezüglich auch einer höheren Forderung rechnen. Sicherlich werden Sie für die kompletten Mietzahlungen bürgen sollen.

2.) Als Bürger haften sie gemäß § 767 II BGB auch für die Kosten einer eventuellen Rechtsverfolgung.

3.) Je nachdem, wie der zu sichernde Anspruch bezeichnet ist, können natürlich auch noch Kosten im Hinblick auf Beschädigungen der Mietsache, nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen oder nicht gezahlte Nebenkosten auf Sie zukommen.

Letztendlich wird sich die Frage nur eine Hand der Urkunde selbst abschließend beantworten lassen. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Bürgschaft allgemein gehalten ist und somit ein erhebliches Risiko für Sie bestehen wird. Sie sollten an sich überlegen, ob sie dies eingehen wollen.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Hemmingen

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