Mündlicher Festpreis - Rechnung deutlich höher
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
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Ich lasse derzeit einen Dachboden zur Eigentumswohnung ausbauen.
Hierzu wurde in einem Ende Okt 05 geführten Gespräch mit einem Dachdecker ein Festpreis von rund 3.000 Euro für detailliert besprochene Lohn-Leistungen vereinbart. Es hieß, er könne so einen guten Preis anbieten, da es sich um die Winterzeit handle, in der meist nicht viel zu tun ist. Lieber etwas weniger Gewinn machen, als gar keine Aufträge. Weiterhin wurde vereinbart, das jeweils nach Fertigstellung eines "Abschnittes" (z. B. Einbringung der Dämmung) eine entsprechende Abschlagzahlung hierzu erfolgt. Das Gespräch fand unter Zeugen (meine Eltern) bei ihnen zu hause statt. Eine Besichtigung des Dachbodens fand bereits im Vorfeld mit dem Dachdecker statt. Bei Besichtigung wurden ihm auch detaillierte Zeichnungen mit Maßangaben ausgehändigt. Weitere Angebote von anderen Dachdeckern (zum Vergleich) hatte ich nicht eingeholt, da man sich halt einig war.
Die Arbeiten wurden im Jan 06 begonnen. Allerdings erschien der Dachdecker auf der Baustelle wann er wollte. Er hielt sich nicht an vereinbarte Ausführungstermine. Zu Terminen, bei der man sich mal über die Unzuverlässigkeit aussprechen wollte, ist er einfach nicht erschienen.
Nach teilweiser Fertigstellung bekam ich nun eine Abschlagsrechnung die bereits mehr als das doppelte des ausgemachten Festpreises beträgt. Nun wurde auch plötzlich auf Stundenbasis abgerechnet.
Zwei Tage bevor ich die Rechnung erhalten habe, wunderte ich mich noch, warum am abend alle Werkzeuge usw. des Dachdeckers von der Baustelle verschwunden waren obwohl noch kein "Abschnitt" komplett fertig war. Am darauf folgenden Tag erschien der Dachdecker nicht zur Fertigstellung des "Abschnittes".
Aufgrund der massiven Unzuverlässigkeit, der Nichteinhaltung von Terminen, der mangelnden Bereitschaft zu einem klärenden Gespräch, sowie der falschen Rechnung habe ich das Arbeitsverhältnis mündlich (per Telefon) gekündigt. Ebenfalls habe ich einen gewissen Betrag überwiesen der sich aus dem prozentualen Anteil der Fertigstellung der einzelnen Abschnitte zusammensetzt, orientiert an dem ausgemachten Festpreis.
Leider hat mein Bauleiter erst nach Überweisung des o. g. Betrages eine genaue Kontrolle der nicht zu Ende gebrachten Arbeiten durchgeführt und hierbei festgestellt, das ALLE angefangenen Abschnitte Mangelhaft ausgeführt sind.
Es wurde eine Mängelrüge erstellt, aber vorerst nicht an den Dachdecker gesendet.
Nun habe ich Post vom Anwalt bekommen, ich solle die Rechnung zzgl. Entschädigung für Lohnausfall sowie die Anwaltskosten zahlen.
Es hätte eine mündliche Vereinbarung gegeben, dass es etwa zwischen 15.000 und 24.000 Euro kosten würde. Das die Arbeiten durch den Bauleiter abgenommen wurden und i. O. seien.
Hieraufhin schrieb ich zurück, dass kein Auftraggeber bei so einer Preisspanne einen Auftrag vergeben würde...
Der entstandene "Pfusch am Bau" wurde von mir kurz angesprochen.
Weiterhin schlug ich vor, einen Gutachter zu bestellen, der sich den Pfusch mal anschauen soll. Die Kosten für den Gutachter soll derjenige zahlen, der im unrecht ist.
Gleichzeitig wurde die Mängelrüge durch meinen Bauleiter an den Dachdecker versand. Mit 14tägiger Nachbesserungsfrist.
Nun kam das nächst Schreiben vom Anwalt. Die Mängel wären ja alle gar keine Mängel. Das würde so ja nicht stimmen. Auf die Sache mit dem Gutachter ist er nicht eingegangen. Komischer Weise steht am Schluß des Schreibens, das der Dachdecker seine Arbeit nachbessern würde, wenn ich die Rechnung bezahlen würde. Passt irgendwie nicht. Erst alle Mängel als "keine Mängel" deklarieren, und dann aber doch mit Nachbesserung kommen.
Es wird natürlich mit Klageerhebung gedroht. Was habe ich für Chancen?
Rechnung Mündlicher höher



