Schäden an meinem Haus durch Abriss des Nachbarhauses
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Schadensersatz
Beantwortet von
Sehr geehrte(r) Anwalt(in),
durch den Abriss des Nachbarhauses hat mein Haus (Eigentum) sowohl an der Fassade als auch innen im Arbeitszimmer deutliche Schäden erlitten. Dies ist am 23.06.10 passiert und seither verwende ich sehr viel Zeit dafür, sämtlichen Menschen wie dem Besitzer des Nachbargrundstückes, der Abrissfirma, dem Architekt sowie dem Statiker hinterher zu rennen.
Weder die Abrissfirma noch der Besitzer des Nachbargrundstücks haben sich nach dem Vorfall bei mir gemeldet, das durfte ich bei den Herrschaften machen. Weil überhaupt nichts voran ging hat sich ein mir privat bekannter Bauleiter eingeschaltet und auch ein Schadensgutachten erstellt, was ja eigentlich Sache der Versicherung der Abrissfirma gewesen wäre.
Da nie klar war, wann mit der Schadensbehebung begonnen wird, konnte ich auch keinen Urlaub buchen bzw. irgendwas planen.
Seit 6.8. ist nun ein Handwerker in meinem Arbeitszimmer zugange, mir wurde gesagt, er würde am 5.8. kommen. So darf ich jetzt ca. 5 Tage während meines Urlaubs zu hause sitzen, bis der Handwerker fertig ist.
Zusätzlich befindet sich nun seit 2.8. ein Gerüst an meinem Haus, das eigentlich ab 29.7. geplant war und mich sehr einschränkt und behindert. Z.B. ist mir ein nötiger Möbeltransport unmöglich.
Das ist noch nicht alles, aber da ich langsam den Kanal ziemlich voll habe, möchte ich zusätzlich zur Schadensbehebung auch eine ordentliche Entschädigung für den ganzen Aufwand und die Einschränkungen. Was steht mir denn da zu?
Kann ich die ganze Angelegenheit einem Anwalt übergeben - natürlich auf Kosten des Verursachers der Schäden?
Gibt es bezüglich der Beseitigung der Schäden keine Fristen? Es kann doch nicht sein, dass ich immer auf das Gutdünken dieses wenig motivierten Architekten angewiesen bin, oder?
Schaden



