Umgangsregelung
| 04.08.2010 22:25 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marco Liebmann
| in unter 2 Stunden
Gilt der § 1684 BGB nur für minderjährige Kinder, oder können auch volljährige Kinder unter Berufung auf diese Vorschrift den alleinigen Umgang mit einem Elternteil verlangen, den der andere Elternteil verhindert?
Hintergrund: Mein Stiefvater verbietet seiner Ehefrau (meiner Mutter), sich mit mir außerhalb der Ehewohnung alleine zu treffen. Die Mutter traut sich deshalb nur heimlich zu mir (selten!), aber nicht offiziell. Das Verhältnis zwischen mir und meinem Stiefvater ist zerrüttet.
Ich will vom Familiengericht feststellen lassen, dass ich das Recht auf alleinigen Umgang mit meiner Mutter einmal die Woche habe, was der Stiefvater bestreitet. Dem Stiefvater soll also untersagt werden, sich ständig in den Kontakt zwischen mir und meiner Mutter einzumischen und diesen zu vereiteln. Er erlaubt meiner Mutter nur, sich mit mir in ihrer Ehewohnung zu treffen, damit er daneben stehen und alles mithören kann. Ich dürfe meine Mutter nie mehr alleine sehen, sondern nur in seinem Beisein. Meine Mutter fügt sich ihrem herrischen Ehemann und sagt dann, was er hören will und redet ihm nach dem Mund. Telefoniere ich mit ihr allein, redet sie ganz anders und sagt, dass sie mich so gerne sehen möchte, aber wegen ihrem Ehemann nicht zu mir kommen könne. Es "kotzt" mich an, dass ich persönliche Gespräche mit meiner Mutter (sie ist schon 78 Jahre alt) nur in seiner Gegenwart führen kann. Das ist ja wie im Gefängnis, wo der Gefängniswärter daneben hockt!
Gibt es eine Rechtsgrundlage für mich, hier gegen den Stiefvater vorzugehen? Meine Mutter will nichts gegen ihren Mann unternehmen.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema:
Umgangsregelung
Umgangsregelung




