Volljährigenunterhalt bei Zahlungsunfähigkeit eines Elternteils
| 04.08.2010 18:59 |
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Familienrecht
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Damen u. Herren,
meine Tochter wird im August volljährig. Bislang wohnte sie bei der KM. Vor kurzem ist sie dort ausgezogen u. bewohnt jetzt eine eigene Wohnung. Die KM ist nach Auskunft meiner Tochter aufgrund eines Verdienstes unterhalb des Selbstbehalts nicht in der Lage, Barunterhalt zu leisten. Mein Nettoeinkommen beträgt derzeit 2400€. Ich bin seit ca. 16,5 Jahren von der KM getrennt, wir waren nicht verheiratet. Ich bin nunmehr seit 2007 mit meiner neuen Partnerin verheiratet, wir erwarten im Dezember diesen Jahres Nachwuchs. Weitere Kinder existieren nicht. Bislang habe ich meiner Tochter einen monatlichen Unterhalt von 434 € bezahlt. Nach meinem Kenntnisstand beträgt der Unterhaltsbedarf bei volljährigen Kindern mit eigener Wohnung 640€.
Meine Tochter nimmt im September 2010 eine kostenpflichtige Ausbildung zur Physiotherapeutin auf (ca. 300€ monatliches Schulgeld).
Meine Fragen:
1. Wieviel Unterhalt habe ich meiner Tochter ab Eintritt der Volljährigkeit zu zahlen, wenn die KM nicht leistungsfähig ist (Ich habe gelesen, dass kein Elternteil allein mehr zu zahlen hat, als wenn er allein unterhaltspflichtig wäre nach der Düsseldorfer Tabelle: in meinem Fall wäre das dann 378€)? Wenn ich tatsächlich nur 378€ plus Kindergeld zahlen müsste, woher kommt dann der Restbetrag zum Bedarf von 640€?
2. Habe ich gegenüber der KM das Recht ohne den Umweg über meine Tochter, einen Gehaltsnachweis einzufordern?
3. Muss ich die Ausbildungskosten meiner Tochter allein bestreiten, wenn das Einkommen der KM unter der Selbstbehaltgrenze liegt od. spielt dies hierfür keine Rolle? (Bafög ist von meiner Tochter beantragt, der Bescheid liegt jedoch noch nicht vor)
3. Wie verändert sich der Volljährigenunterhalt, wenn ich ab Dezember Nachwuchs bekomme u. meine Frau zudem in Elternzeit geht?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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