Kreditanfrage nach Insolvenz, welche mangels Masse abgelehnt wurde Insolvenzrecht
Login
Rechtsrat vom Anwalt: Schnell, sicher, günstig
 www.frag-einen-anwalt.de » Insolvenzrecht » Kreditanfrage nach Insolvenz, welche mange...

Kreditanfrage nach Insolvenz, welche mangels Masse abgelehnt wurde


| 03.08.2010 12:30 |
Preis: ***,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Martin P. Freisler


| in unter 1 Stunde

Hallo Zusammen,

ich hatte privat von 2000 bis Juni 2003 ein kleines Unternehmen. Im Juni 2003 konnte ich einige Sozialabgaben nicht mehr leisten, worauf zum 01.07.2003 die Insolvenz angemeldet wurde (durch die Krankenkasse).
Beruflich und privat folgte eine sehr schwere Zeit. Erst im April 2007 schaffte ich es, wieder eine geregelte Arbeit aufzunehmen.
Leider erfolgte dann im Mai 2007 die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse durch das Insolvenzgericht.
Weiterhin wurde ich im Juni 2008 des Bankrottes auf Bewährung schuldig gesprochen.
Zwischenzeitlich hat sich mein Leben sowohl finanziell, als auch privat wieder eingefahren.
Durch einen guten Job kann ich nunmehr seit mehr als 2,5 Jahren Rückzahlungen leisten. Ich werde die Forderungen nach Einigung mit den Gläubigern in knapp 4 Jahren abgegolten haben.
Dennoch möchte ich gerne mit meiner jetzigen Frau ein Haus bauen.
Vor knapp einem halben Jahr habe ich mir eine Schufa-Auskunft eingeholt, worin nur die Gläubiger aufgeführt sind, mit denen ich auch die Zahlungseinigung getroffen hatte.
Nun meine Frage: Kann die mangels Masse abgelehnte Insolvenz dazu führen, dass ein Kredit verwährt wird?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 342 weitere Antworten zum Thema:
Insolvenz Masse
03.08.2010 | 12:47

Antwort

von

Rechtsanwalt Martin P. Freisler
241 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Die Bank bzw. ein Kreditvermittler wird vor einer Kreditvergabe prüfen, ob Sie kreditwürdig sind. Dabei spielt sowohl die Vergangenheit, als auch die Gegenwart, als auch die Zukunft eine Rolle. Die Entscheidung wird nach Ihren Darlegungen erfolgen.

Ob der zuständige Sachbearbeiter in Ihrem Fall sodann einen Kredit ablehnen oder einem solchen zustimmen wird, kann ich hier daher nicht beantworten.

In jedem Fall werden die Einträge in der Schufa für die nächste Zeit bestehen bleiben, ggf. nach Erfüllung des Vergleiches als erledigt vermerkt werden. Denn die Daten werden grundsätzlich für drei weitere Jahre gespeichert.

Diese werden daher Gegenstand des Finanzierungsgespräches werden, weshalb Sie das Insolvenzverfahren bzw. den getroffenen Vergleich erörtern können sollten.

Gleiches gilt für die Verurteilung.

Großes Gewicht wird jedoch auch der aktuellen finanziellen Situation unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten zukommen. Dies gilt selbstverständlich auch für das gesamte Finanzierungsprojekt bzw. –objekt.

Ggf. kann es für eine Kreditvergabe helfen, einen akzeptablen Dritten als Bürgen zu gewinnen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt
Martin P. Freisler
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Wilhelmsstr. 3
55128 Mainz

Tel.: 06131 / 333 16 70
Fax: 06131 / 333 16 72

Internet: www.ra-freisler.de
eMail: mail @ ra-freisler.de

www.kanzlei-medizinrecht.net

Nachfrage vom Fragesteller 05.08.2010 | 14:25

Hallo Herr Friesler,

vielen Dank für die Informationen. Sie haben mir sehr geholfen. Ich werde das offenen Gespräch mit dem Kreditinstitut suchen.
Evtl. werden wir auch einen Gläubiger für den Notfall gewinnen können.

Vielen Dank und eine schöne Zeit.

MfG.
J. Lind

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 05.08.2010 | 14:36

Für die Verhandlungen wünsche ich viel Erfolg

Bewertung des Fragestellers 2010-08-05 | 14:25


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Martin P. Freisler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2010-08-05
5/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Mainz

241 Bewertungen
FACHGEBIETE
Fachanwalt Medizinrecht, Insolvenzrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht
Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de © 2012 QNC GmbH | Impressum