Schäden durch Mieter - Verjährung nach 6 Monaten?
| 03.08.2010 11:57 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Michael Vogt
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Wir sind Besitzer diverser Mehrfamilienhäuser und vermieten grundsätzlich renovierte Wohnungen mit Einbauküche.
Am 12/06 zog ein Mieter in eine solche renovierte Wohnung und am 01.05/09 nach unserer Kündigung (Mietrecht) wieder aus. In der Zwischenzeit hat er die Wohnung erheblich beschädigt. Während der Mietzeit wurde er bereits aufgefordert, diverse Schäden zu beheben, was er jedoch ablehnte.
Der Kündigung (Mietrecht) widersprach er erst über einen Anwalt, zog dann jedoch fristgerecht aus. Am Auszugstag verweigerte er seine neue Anschrift und sagte lediglich, wir könnten die Nebenkostenabrechnung seinem Anwalt schicken. Am 05.05.09 erhielt der Anwalt unsere Nebenkostenabrechnung mit einfachem Brief und der Auflistung unserer Forderungen, Verrechnung des Deponats und Restforderung in Höhe von ca. 1.500,- €.
Noch im September 2009 war der Mieter unter seiner alten Anschrift gemeldet, wie eine Auskunft des Melderegisters ausweist.
Am 01.12.09 meldete sich der Gegenanwalt bei unserem Anwalt mit der Aufforderung eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und das Deponat zurückzuzahlen. Unser Anwalt schrieb ihm zurück, dass er diese bereits im Mai erhalten habe und wir noch Forderungen geltend machen werden.
Daraufhin wurden wir verklagt mit dem süffisanten Hinweis, unsere Forderung ist verjährt, die Rückzahlung des Deponats überfällig.
Unser Anwalt hat wohl einige Fehler im Vorfeld begangen, indem er die Gegenseite nicht selbst kontaktiert hat, uns nicht auf die Verjährungsfrist aufmerksam gemacht hat und auch nicht gesagt hat, dass wir ein öffentliches Verfahren anstrengen könnten.
Jetzt meine Frage: Ist die Verjährungsfrist eingetreten, obwohl der Mieter sich nicht umgemeldet hat? Lohnt sich der Prozess noch und sollten wir nicht besser unseren Anwalt verklagen? Er hat mittlerweile zugegeben, dass er die Verjährungsfrist nicht beachtet hat, obwohl er von Anfang an beteiligt war.
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