Wasserschaden, Mieter kann Wohnung nicht nutzen!
30.07.2010 19:31 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Der Vormieter einer Wohnung zieht am 22.07.2010 aus der Wohnung aus. Ich als Eigentümer der Wohnung habe bereits am 05.06.2010 mit dem Nachmieter einen neuen Mietvertrag zum 01.08.2010 abgeschlossen.
Nach Auszug des Vormieters aus der Wohnung am 22.07.2010 wurde ein großer Leitungswasserschaden in der Wohnung festgestellt, mit der Folge, dass der Nachmieter nicht zum 01.08.2010 die Wohnung beziehen kann.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt zwar den Folgeschaden in der Wohnung und ggfls. Mietausfall, aber keine Ersatzunterbringung für den neuen Mieter.
Die Hausratversicherung des neuen Mieters übernimmt ebenfalls keine Kosten für die Unterbringung, weil der neue Mieter erst am 01.o8. 2010 die neue Wohnung bezieht.
Folgendes Problem:
Keine der Versicherungen tritt für die Unterbringungs- und Umzugskosten des neuen Mieters auf, sodass sich der neue Mieter mit seinem Schaden an den Vermieter wenden wird, wegen Hotelkosten, zusätzlichen Umzugskosten und ähnliches!
Nun meine Frage:
Welche Möglichkeiten als Vermieter habe ich, die Schadersatzansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung des Mievertrages abzuwenden? Kann ich ev tl. meine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen oder bleibe ich auf den Schaden (Unterbringungs- u. Umzugskosten des Mieters) sitzen?
Vielen Dank für die Antworten und Tipps.
Gruß Spocki
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