Vermieterin stellt bei längerer Abwesenheit des Mieters den Strom ab
| 29.07.2010 13:54 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern erlebten mein Freund und ich zum wiederholten Male, dass die Vermieterin meines Freundes bei seiner ängerer Abwesenheit (2 bis 7 Tage) den Strom abstellte. Zugang zum zentralen Stromkasten hat nur sie. Bislang stellte sie bei unserem Eintreffen den Strom jedes Mal wieder an. Sie begründete ihr Tun damit, dass sie Geräusche aus der Wohnung gehört und "Einbrecher" vermutet habe. Mit dem Abstellen des Stroms habe sie die "Einbrecher" vertreiben wollen.
Gestern kamen wir nach 7 Tagen Abwesenheit in die Wohnung und wieder gab es keinen Strom. Leider war die Vermieterin nicht anwesend. Wir hatten vor, den Umzug meines Freundes vorzubereiten, Kartons zu packen etc. Nach Einbruch der Dunkelheit mussten wir das aufgeben und 80 km zurück in das neue Zuhause fahren.
Mein Freund hat keine Mietschulden - auch nicht beim Stromlieferanten. Die Vermieterin ist fast 80 Jahre alt, alleinstehend.
Ich hätte gerne dass sie ihre verbotene Eigenmacht unterlässt und mir eine Fahrtkostenpauschale ersetzt. Wir fuhren mit meinem Auto.
Wie beurteilen Sie diesen Fall?
I. S.
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