Verlustvor- oder -rücktrag? Anmeldung 2. Gewerbe?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei Fragen, die dringend geklärt werden müssten und in gewisser Weise auch in Zusammenhang stehen.
1. Ich habe mich am 09.11.05 mit Hilfe des Überbrückungsgeldes selbständig gemacht (Kleinunternehmen, Dienstleistungssektor, Ust.-befreiung nach $19 UstG) und hatte bis Ende 2005 ca. 1700 Euro an Ausgaben, aber leider keinerlei Einnahmen zu verbuchen.
Im Jahr 2004 war ich von 01.01.-31.08. berufstätig, vom 01.09.04 arbeitslos bis 17.05.05, dann ca. 2 Monate bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, vom 29.07.-08.11.05 wieder arbeitslos, dann eben die Selbständigkeit.
Da ich 2004 durch einen Änderungsvertrag (30 Stunden wöchentliche Arbeitszeit) und die Tatsache, dass ich nur bis Ende August angestellt war, nur mehr ca. 10.400 Euro Jahresbrutto verdient habe, erhielt ich damals schon 500 Euro vom Finanzamt zurück.
Ich habe nun meine Ausgaben von 2005 und den Steuerbescheid von 2004 durchgerechnet und kam dabei auf lediglich ca. 160 Euro Erstattung , wenn ich einen Verlustrücktrag nach 2004 vornehmen lassen würde (kann natürlich sein, dass ich irgendwo einen Rechenfehler drin habe).
Durch den Verlustrücktrag würde das zu versteuernde Einkommen von 2004 unter den Grundfreibetrag rutschen und durch die Tatsache, dass für 2004 bereits 500 Euro erstattet wurden, denke ich, dass der Betrag von ca. 160 Euro Erstattung ziemlich gut hinkommt.
Da ich mir absolut keinen Steuerberater leisten kann, bin ich auf die Hilfe von anderen Fachleuten angewiesen.
Ob sich ein Verlustvortrag lohnt oder nicht, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen (siehe dazu 2.).
2. Durch die Tatsache, dass die Existenzgründung absolut keinen Erfolg mit sich bringt, habe ich eBay als Einnahmequelle "entdeckt". Seit ca. 2 Wochen vermittle ich DSL-Verträge für verschiedene Provider. Bei eBay habe ich mich vorsorglich als gewerblicher Verkäufer angemeldet.
Nun weiß ich nicht, ob ich das 1. Gewerbe (siehe oben) abmelden soll/muß (bzw. darf: Arbeitsamt!; Überbrückungsgeld erhalte ich noch bis einschließlich 09.05.06) und dafür ein anderes Gewerbe (das ja auch wieder im Dienstleistungsbereich anzusiedeln wäre) anmelden soll/muß oder ob ich mit der Abmeldung des 1. Gewerbes noch bis zum Ende des Überbrückungsgeldes warten soll.
Für mein jetziges Gewerbe habe ich bis zur letzten Woche Werbung geschaltet, werde dies aber in Zukunft nicht mehr tun, da ich seit ca. 1 1/2 Monaten keinerlei Kundenanfragen mehr hatte.
Ein Auftreten am Markt ist somit nicht mehr gegeben.
Mir wäre immens geholfen, wenn mir da jemand weiterhelfen würde.
MfG
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