vorsorgliche Kündigung des Vermieters-Teil 2-RAin Albrecht
17.07.2004 21:08 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Albrecht,
erstmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Ich möchte noch folgendes ergänzen:
Also die Kündigung (Mietrecht) beruht aufgrund des Zahlungsrückstandes durch die Mietkürzung. Dies ist aus dem Inhalt des Schreibens ersichtlich, aber direkt hat er nicht geschrieben, daß er aufgrund des Mietrückstandes kündigte. Also wenn wir den Rückstand nicht ausgleichen, würde die Kündigung (Mietrecht) wirksam werden.
Ich habe aber bisher nichts im Internet herausgefunden, das es überhaupt eine vorsorgliche Kündigung gibt. Entweder man kündigt oder man kündigt nicht...
Ist die Kündigung trotzdem unwirksam? Nochmals vielen Dank für Ihre Beantwortung
Trifft nicht Ihr Problem?
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