Soll die Ehefrau bei einem Kredit mitunterschreiben? Kredite
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Soll die Ehefrau bei einem Kredit mitunterschreiben?


| 19.07.2010 12:48 |
Preis: ***,00 € |

Kredite


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Steidel


| in unter 1 Stunde

Grüß Gott!
Mein Mann (Ingenieur) und ich (gelernte RA-Gehilfin) benötigen einen Kredit, um den Erwerb eines Grundstückes mit anschließender Errichtung eines Eigenheims zu finanzieren. Das Familieneinkommen bestreitet alleine mein Mann, da ich zur Zeit "nur" Hausfrau bin und unsere gemeinsamen Kinder versorge. Ich bin seit Jahren ohne Arbeit und bis auf einen kleinen Erbteil von 35.000 €, der zudem den Eigenkapitalanteil für den zu beantragenden Kredit darstellt, vermögenlos.
Genau aus diesem Grund bin ich mir nicht sicher, ob ich bei der Bank den Kreditvertrag mitunterscheiben soll. Was passiert, wenn meinem Mann etwas zustößt und das bisherige Familieneinkommen wegfällt? Selbst wenn ich die berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen sollte, wäre ich alleine finanziell niemals in der Lage, den Kreditverpflichtungen nachzukommen. Kann die Bank auf meine Unterschrift bestehen? Welche Konsequenzen hat meine Mitunterschrift? Worauf sollte ich achten? Gibt es hier "finanziell tödliche" Fallen, in die ich als erwerbslose Ehefrau tappen kann?
Für eine rasche Beantwortung wäre ich dankbar.
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Kredit
19.07.2010 | 13:05

Antwort

von

Rechtsanwalt Sascha Steidel
352 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

1.
Wenn Sie den Kreditvertrag mitunterschreiben, haften Sie und Ihr Ehemann als Gesamtschuldner. D.h.sollte Ihr Ehemann als Schuldner nicht mehr in Betracht kommen, kann die Bank Sie auf den vollen Betrag in Anspruch nehmen.

2.
Wenn Sie nicht mit unterschreiben, kann sich die Bank natürlich zunächst nur an Ihren Ehemann halten.
Für den von Ihnen angesprochenen Fall, dass Ihrem Mann etwas zustößt, werden Sie allerdings -ggf. neben weiteren erben - die Kreditverbindlichkeit erben und befinden sich dann ebenfalls in der Zahlungspflicht. Immerhin bestünde dann aber die Möglichkeit,dass Erbe auszuschlagen.

Dabei wäre dann allerdings wieder zu beachten, dass die Bank sich als Sicherheit eine Grundschuld an Ihrem Grundstück bestellen lassen wird. Für den Fall, dass der Kredit nicht weiter abgezahlt wird, kann die Bank also die Versteigerung des Grundstücks betreiben.

3.
"Tödliche Fallen " gibt es insofern nicht zu beachten. Wenn Sie beide Miteigentümer des Hausgrundstücks werden, dann wird die Bank darauf bestehen, dass Sie auch beide Kreditnehmer werden und die Grundschuld bestellen. Natürlich hat die Bank lieber zwei als nur einen Schuldner.

Ich befürchte daher, dass Sie nicht umhin kommen werden, die Kreditverpflichtungen mit zuübernehmen, zumindest dann, wenn Sie beide Eigentümer des Grundstücks werden. Dies nehme ich deshalb an, weil Sie ja einen Summe von rd. 35.000 EUR zu dem Erwerb beisteuern.

Für den Fall, dass einem von Ihnen während der Laufzeit des Kredites etwas zustößt, können Sie eine Versicherung abschliesen, damit das Eigenheim in einem solchen Fall erhalten bleiben kann. Dazu kann Ihnen die Bank oder Ihr Versicherungskaumann mehr sagen.

Ich hoffe, ihnen damit einen rechtlichen Überblick verschafft zu haben und wünsche noch einen schönen Tag.


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

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